Schlagwort-Archive: LG Köln

LG Köln: Vereinsname 1. FC Köln gegen Domain fc.de Urteil vom 09.08.2016 – 33 O 250/15

Die Verwendung der Domain „fc.de“ verletzt das Namensrecht des 1.FC Köln gemäß § 12 BGB und begründet damit Ansprüche auf Unterlassung der Benutzung der Domain und Freigabe der Domain gegenüber der DENIC eG.

Landgericht Köln, Urteil vom 09.08.2016 – 33 O 250/15fc.de
§ 12 BGB

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LG Köln: byebye.de – Anspruch auf Löschung eines Dispute-Eintrags Urteil vom 05.03.2013 – 33 O 144/12

Sofern gegen einen Domaininhaber kein markenrechtlicher Anspruch auf Löschung einer Domain besteht, kann ein Anspruch des Domaininhabers auf Löschung eines Dispute-Eintrags aus § 823 Absatz 1 BGB bestehen.

LG Köln, Urteil vom 05.03.2013 – 33 O 144/12 – byebye.de
§ 14 Absatz 2 Nr. 2, 5 MarkenG; §§ 3, 4 Nr. 10 UWG bzw. 12 BGB

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LG Köln: StudiVZ / …-VZ

Landgericht Köln, Urteil vom 02.05.2008 – 84 O 33/08
§§ 4, 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG

Der Unterlassungsanspruch ist aus §§ 4, 14 Abs. 2 Nr. 2 Markengesetz begründet, weil die von der Antragsgegnerin verwendete Bezeichnung „…-VZ“ geeignet ist, Verwechslungen hervorzurufen.

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LG Köln: Elo ./. Elo-Posteri

LG Köln, Urteil vom 08.05.2008 – 31 O 258/08
§ 14 Abs. 5 MarkenG

Zwischen der Wortmarke „Elo“ und der Kennzeichnung „Elo-Posteri“ besteht im Hinblick auf die darunter erfolgenden übereinstimmenden Angebote von Hunden sowie der Hundezucht die Gefahr von Verwechslungen.

Von der nachträglichen Entwicklung einer Marke zu einer Gattungsbezeichnung im Sinne einer allgemein sprachgebräuchlichen oder verkehrsüblichen Bezeichnung für die betroffene Ware kann nur ausgegangen werden, wenn – bis auf einen völlig unbeachtlichen Teil des Verkehrs – nahezu alle beteiligten Verkehrskreise in der fraglichen Angabe nur noch einen Hinweis auf die beanspruchte Ware sehen (vgl. BGH GRUR 1964, 458, 460 – „Düssel“; OLG Hamburg GRUR-RR 2003, 307, 308 – „Gezuckerte Kondensmilch“; OLG Frankfurt GRUR-RR 2003, 67, 68 – „Gelbe Seiten im Internet“). Entscheidend dafür sind also keine rein objektiven Kriterien, sondern das Verständnis der angesprochenen Verkehrskreise.

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LG Köln: Gesundheitsreisen aus der Apotheke

LG Köln, Urteil vom 10.04.2008 – 31 O 825/07
UWG §§ 3, 4 Nr. 11 i.V.m. § 4 Abs. 5 Apothekenbetriebsordnung

Das Angebot in einer Apotheke einen Katalog über Reisen („Reisen für Ihre Gesundheit – Winter 07/08“) zu verteilen und die darin angebotenen Reisen zu bewerben, verstößt gegen das in § 4 Abs. 5 ApBetrO normierte Gebot der Trennung der Apothekenbetriebsräume von anderweitig genutzten Räumen.

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LG Köln: Polnische Nacht

Landgericht Köln, Urteil vom 31.10.2005 – 33 O 233/05
§ 14 Abs. 5, Abs. 2 Nr. 2 MarkenG; § 23 Nr. 2 MarkenG

An der Bezeichnung Q besteht ein Freihaltebedürfnis nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG, da die Angabe in polnischer Sprache die Art der Veranstaltung bezeichnet und daher ein Bedürfnis besteht, die Angabe auch in polnischer Sprache für den – inländischen – Verkehr freizuhalten. (Rn. 20)

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