Sofern gegen einen Domaininhaber kein markenrechtlicher Anspruch auf Löschung einer Domain besteht, kann ein Anspruch des Domaininhabers auf Löschung eines Dispute-Eintrags aus § 823 Absatz 1 BGB bestehen.
LG Köln, Urteil vom 05.03.2013 – 33 O 144/12 – byebye.de
§ 14 Absatz 2 Nr. 2, 5 MarkenG; §§ 3, 4 Nr. 10 UWG bzw. 12 BGB