BPatG 29 W (pat) 143/06: Abbildung eines Äskulapstabs als Marke schutzfähig

Die angemeldete Abbildung eines Äskulapstabs ist als Marke schutzfähig, da sie sich nicht in der Darstellung typischer Merkmale der in Rede stehenden Waren und Dienstleistungen erschöpft, sondern darüber hinausgehende charakteristische Merkmale aufweist, in denen der Verkehr einen Hinweis auf die betriebliche Herkunft sieht.

BPatG, Beschluss vom 10.12.2008 – 29 W (pat) 143/06Äskulapstab
§ 8 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 2 MarkenG

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BPatG 30 W (pat) 73/08: doc-jur nicht als Marke für juristische Software schutzfähig

Die Bezeichnung „doc-jur“ für juristischen Software und Lernprogrammen ist eine für den Wettbewerb freizuhaltende, beschreibende Angabe und daher nicht als Marke schutzfähig.

Die Wortmarke „doc-jur“ stellt eine Zusammensetzung aus zwei gängigen Abkürzungen dar: „doc“ als die umgangssprachliche Kurzform des englischen Wortes „doctor“, bzw. die allgemein geläufigte Kurzform für das englische Wort „document“ und „jur“ als die Abkürzung für „juristisch“ bzw. des lateinischen Wortes „juris“.

BPatG, Beschluss vom 05.03.2009 – 30 W (pat) 73/08
§ 8 Absatz 2 Nr. 2 MarkenG

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BPatG Entscheidungen 20/2009

In der 20. Woche 2009 von den Marken-Beschwerdesenaten des Bundespatentgerichts veröffentlichte Entscheidungen:

Schutzfähigkeit wurde verneint:

BPatG, Beschluss vom 28.04.2009 – 27 W (pat) 72/09 – Wortmarke Casting Partner u.a. für die Dienstleistungen „Werbung und Geschäftsführung, vorzugsweise hinsichtlich der Verbreitung von Dienstleistungen im Unterhaltungsbereich; Beratung von Künstlern und Mannequins; …“ Volltext

BPatG, Beschluss vom 01.04.2009 – 29 W (pat) 10/07 – Wortmarke Quickalbum für die Waren und Dienstleistungen angemeldet worden: u.a. für Klasse 16: „Druckereierzeugnisse; Fotoalben, Alben; Fotos, Bilder; digitale Fotos und Bilder; grafische Darstellungen, grafische Reproduktionen; Klasse 41: Digitaler Bilderdienst;…“ Volltext

BPatG, Beschluss vom 25.03.2009 – 29 W (pat) 43/07CFT 20 für Waren der „Klasse 09: Auf Datenträgern gespeicherte Computerprogramme für die Durchführung und Auswertung psychologischer Tests; Klasse 16: Druckereierzeugnisse, nämlich Anleitungen zur Durchführung und Auswertung psychologischer Tests, …“ Volltext; siehe auch – 29 W (pat) 41/07CFT Volltext

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Links 19-09: Viagra vs Styriagra, Denic, Blackwater, Obama, Top 100 Brands, Innovation aus Baden-Württemberg

Viagra vs Styriagra: Aus für blaue Kürbiskerne ((k)ein blaues Wunder aus Österreich)

Denic mit neuen Internet-Auftritt

Namenswechsel: Blackwater has changed its name to Xe (pronounced ZEE): The Xe Marks the Spot

‚Obama‘ trade marks – the DPMA’s statement

Die bessere Anlage? Top 100 Brands Wield Power Over S&P 500

Werbung mit Google-Suchergebnissen: „innovation aus deutschland“ vs „innovation aus baden-württemberg“ (918 zu 7,960) (via Google Blogoscoped)

Dramatic Shift in Marketing Reality: (Werbung gestern und heute)

Star Trek Marken

Passend zum neuen Star Trek Film (hier eine lesenswerte Star Trek Review der Fünf Filmfreunde) eine Auswahl der im Markenregister des DPMA eingetragenen Star Trek Marken:

Star Trek Wortmarken

Registernummer: 1005896 PHASER Inhaber: CBS Studios Inc., New York N.Y., US
1072286 STAR TREK
1126300 Mr. Q
1127251 TRICORDER
1139203 STAR TREK-THE NEXT GENERATION
1149003 STAR TREK COMMUNICATOR
2089430 RAUMSCHIFF ENTERPRISE
DD652945 STAR TREK COMMUNICATOR
396401090 TUVOK
395473306 warp 4
396559727 CHECH`TLUTH
397208723 ROMULANISCHES ALE
397210345 WARP
301626170 CAPTAIN JONATHAN ARCHER
301626189 COMMANDER CHARLES TUCKER
301626197 DOCTOR PHLOX
301626200 LIEUTENANT MALCOLM REED
301626219 ENSIGN TRAVIS MAYWEATHER
301626227 ENSIGN HOSHI SATO
301626235 PORTHOS
301626243 SULIBAN
302224033 STAR TREK FOREVER
302478345 STAR TREK BORG ENCOUNTER
302565396 COPERNICUS STATION
303006226 STAR TREK SHATTERED UNIVERSE

Star Trek Wort-/Bildmarken

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BPatG 24 W (pat) 25/07: Oranex – Keine rechtsmissbräuchliche Markenanmeldung einer Produktbezeichnung aus der Sendung Hobbythek

Die Anmeldung der Marke Oranex aus der WDR-Sendung Hobbythek für aus ätherischen Ölen gewonnenen natürlichen Reinigern erfolgte nicht bösgläubig. Ein Löschungsgrund liegt damit nicht vor.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass zum Zeitpunkt der Markenanmeldung Oranex das vom WDR praktizierte „Hobbythek-Prinzip“ der freien Zeichenverwendung, das auf vertraglich gewährten, zeitlich begrenzten Freilizenzen basierte, mit der Einstellung der Hobbythek-Sendereihe ein tatsächliches und rechtliches Ende gefunden hatte.

Das Vertrauen der Mitbewerber in den frei zugänglichen Gebrauch von Hobbythek-Kennzeichen hat keinen Vorrang vor dem Interessen einer Anmelderin, ihre eigene Benutzung der Marke „Oranex“ nebst entsprechend getätigten Investitionen abzusichern.

Die mit einer Markeneintragung verbundene Sperrwirkung gehört zum Wesen des Markenrechts und kann für sich betrachtet noch nicht zur Bejahung eines zweckfremden Einsatzes der Marke im Wettbewerbskampf herangezogen werden.

BPatG, Beschluss vom 11.11.2008 – 24 W (pat) 25/07Oranex
§ 50 Abs. 1 MarkenG i. V. m. § 8 Abs. 2 Nr. 10 MarkenG

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EuG: E?Ship nicht als Marke im Bereich Schiffbau und Transport schutzfähig

Gemeinschaftsmarke – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke E?Ship – Absolutes Eintragungshindernis – Beschreibender Charakter – Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 40/94

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LG Mannheim: Hinzuziehung des Patentanwalts in Markenangelegenheiten

Ob bei einer Kennzeichenverletzung sowohl die Erstattung von Rechtsanwaltsgebühren als auch von Patentanwaltsgebühren, die beim Gläubiger für die Abmahnung des Verletzers angefallen sind, verlangt werden kann, hängt davon ab, ob der Gläubiger diese Aufwendungen im Einzelfall für erforderlich halten durfte. § 140 Abs. 3 MarkenG ist nicht analog anwendbar, enthält aber die Wertung, dass in der Regel die Hinzuziehung des Patentanwalts in Markenangelegenheiten für erforderlich gehalten werden kann.

LG Mannheim, Urteil vom 24.03.2009 – 2 O 62/08
§ 5 Abs. 1, 2; 15 MarkenG

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BPatG 30 W (pat) 81/06: open·xchange nicht als Marke für Waren und Dienstleistungen im Bereich Datenaustausch schutzfähig

Der Eintragung der angemeldeten Marke open·xchange steht das Schutzhindernis der fehlenden Unterscheidungskraft nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG entgegen.

BPatG, Beschluss vom 05.03.2009 – 30 W (pat) 81/06
§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG

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BPatG 25 W (pat) 28/07: Keine Schutzfähigkeit der Bezeichnung iFinder als Marke

Der als Marke angemeldeten Bezeichnung „iFinder“ fehlt u.a. für Computer-Programme und Computer-Software zur Medienanalyse jegliche Unterscheidungskraft nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG.

Die angemeldete Bezeichnung erschöpft sich in einer sprach- und werbeüblichen Aneinanderreihung zweier beschreibender Begriffe zu einem verständlichen, schlagwortartigen Sachbegriff, welcher auch im Gesamteindruck nur den Begriffsinhalt einer sachbezogenen Aussage in Bezug auf die beanspruchten Waren und Dienstleistungen, nicht aber den Eindruck einer individualisierenden betrieblichen Kennzeichnung erweckt.

BPatG, Beschluss vom 26.03.2009 – 25 W (pat) 28/07iFinder
§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG

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