EuG, Urteil vom 15.11.2007 – T?71/06 –
„Gemeinschaftsmarke – Anmeldung einer dreidimensionalen Gemeinschaftsmarke in Form der Gondelverkleidung eines Windenergiekonverters – Absolute Eintragungshindernisse – Fehlende Unterscheidungskraft – Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und Art. 7 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 40/94“
BPatG 2/2008
Die Veröffentlichungen des Bundespatentgerichts in Markensachen in der 2. Woche 2008:
BPatG, Beschluss vom 30.10.2007 – 24 W (pat) 9/07 – aufrecht Volltext
BPatG, Beschluss vom 14.11.2007 – 26 W (pat) 170/05 – LICAFE / ILLYCAFFE’ Volltext
BPatG, Beschluss vom 05.09.2007 – 26 W (pat) 34/05 – ADAK-Abschleppdienste Auto-Kraft / ADAC Volltext
BPatG, Beschuss vom 20.11.2007 – 24 W (pat) 99/06 – Balance-Intim Volltext
BPatG, Beschluss vom 20.11.2007 – 24 W (pat) 100/06 – Intim-Balance Volltext
BPatG, Beschluss vom 04.12.2007 – 24 W (pat) 8/07 – SLIMDUCT Volltext
BPatG, Beschluss vom 05.12.2007 – 26 W (pat) 8/06 – charterflug24 Volltext
BPatG, Beschluss vom 05.12.2007 – 26 W (pat) 10/06 – reisebuchung24 Volltext
BPatG, Beschluss vom 14.11.2007 – 26 W (pat) 167/05 – LIGHT & EASY Volltext
BPatG, Beschluss vom 27.11.2007 – 33 W (pat) 24/06 – Oberlausitz-Sparkasse zu Bautzen Volltext
BPatG, Beschluss vom 14.11.2007 – 26 W (pat) 205/01 – Farbkombinationsmarke gelb/blau
Volltext
BGH: Michel-Nummern Leitsatzentscheidung
BGH, Urt. v. 3. November 2005 – I ZR 311/02
UrhG § 87
Der Verleger eines als Buch und als CD-Rom erschienenen Briefmarkenkatalogs, in dem die katalogisierten Briefmarken nach einem bestimmten, in der Branche durchgesetzten Nummernsystem geordnet sind, kann von einem Konkurrenten, der einen entsprechenden Katalog mit einem eigenen Nummernsystem auf CD-Rom vertreibt, nicht beanspruchen, dass der Konkurrent sein Produkt nur ohne eine Import- und Exportfunktion für eingegebene Benutzerdaten vertreibt. Dies gilt auch dann, wenn diese Funktion es dem Katalogbenutzer ermöglicht, selbst erstellte Konkordanzlisten, in denen für jede Briefmarke der Nummer des einen Systems die Nummer des anderen Systems zugeordnet wird, zu exportieren oder zu importieren und diese Liste anderen Benutzern des Konkurrenzkatalogs als Datei zur Verfügung zu stellen.
BPatG: Bernstein
BPatG, Beschluss vom 13.11.2007 – 27 W (pat) 111/06 – Bernstein
§ 8 Abs. 2 Nr. 1 und 2 MarkenG
Der Schutzgegenstand der Marke wird damit durch die von der Anmelderin vorgenommenen Einschränkungen nicht verändert. Sie enthalten nämlich keine gegenständliche Beschränkung. Sich allein auf Inhalt und/oder Zweckstimmung der beanspruchten Waren beziehende Einschränkungen erschließen sich den Verbrauchern bei Verbindung von Marke und Waren nicht, wenn diese kein tatsächlich vorhandenes, entsprechendes Merkmal aufweisen. (Rn. 6)
BPatG: My World
BPatG, Beschluss vom 12.12.2007 – 29 W (pat) 134/05 – My World
§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG
Zu offenen Fragen bei der Prüfung der Unterscheidungskraft von Wortmarken nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG im Spannungsfeld der Anforderungen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu BerlinCard, Cityservice und LOKMAUS einerseits und FUSSBALL WM 2006, WM 2006 andererseits.
EuGH: LIMONCHELO
EuGH, Urteil vom 12.06.2007 – C-334/05 P – HABM/Shaker LIMONCHELO
„Rechtsmittel – Gemeinschaftsmarke – Verordnung (EG) Nr. 40/94 – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b – Verwechslungsgefahr – Anmeldung einer Gemeinschaftsbildmarke mit den Wortbestandteilen ‚Limoncello della Costiera Amalfitana‘ und ‚shaker‘ – Widerspruch des Inhabers der nationalen Wortmarke LIMONCHELO“
1. Das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 15. Juni 2005, Shaker/HABM – Limiñana y Botella (Limoncello della Costiera Amalfitana shaker) (T?7/04) wird aufgehoben.
2. Die Rechtssache wird an das Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften zurückverwiesen.
3. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
BPatG: Blogger
BPatG, Beschluss vom 10.10.2007 – 29 W (pat) 161/04 – Blogger
§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG
Der Wortfolge „Blogger“ fehlt als beschreibende Angabe für die beanspruchten Dienstleistungen im Bereich der Datenverarbeitung und der Nutzung von Computerprogrammen die Unterscheidungskraft.
Inhaber von eingetragenen und angemeldeten Marken
Gesetz
§ 7 MarkenG Inhaberschaft
Inhaber von eingetragenen und angemeldeten Marken können sein:
1. natürliche Personen,
2. juristische Personen oder
3. Personengesellschaften, sofern sie mit der Fähigkeit ausgestattet sind, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.
EuGH: map & guide
EuGH, Beschluss vom 26.10.2007 – C?512/06 P –
„Rechtsmittel – Gemeinschaftsmarke – Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c der Verordnung (EG) Nr. 40/94 – Absolute Eintragungshindernisse – Fehlende Unterscheidungskraft – Wortzeichen map&guide“
Die Marke „map&guide“ ist für Computersoftware und Erstellen von EDV-Programmen nicht unterscheidungskräftig.
BGH: ALLTREK
BGH, Beschluss vom 15.02.2007 – I ZB 46/06 – ALLTREK
Art. 103 Abs. 1 GG, § 83 Abs. 3 Nr. 3 MarkenG
1. Das Gebot rechtlichen Gehörs nach Art. 103 Abs. 1 GG erfordert es grundsätzlich nicht, dass das Gericht vor dem Erlass seiner Entscheidung auf seine Rechtsauffassung hinweist.
2. Von einer erhöhten Kennzeichnungskraft kann das Bundespatentgericht nur ausgehen, wenn dafür tatsächliche Umstände vorgetragen oder ausnahmsweise gerichtsbekannt sind (§ 73 Abs. 1 MarkenG; vgl. BPatG GRUR 1997, 840 – Lindora/Linola; BPatGE 44, 1, 4 – Korodin).
3. Sachvortrag, der für die Feststellung erhöhter Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke fehlt, kann daher nicht dadurch ersetzt werden, dass der Markeninhaber der rechtlichen Wertung, es liege gesteigerte Kennzeichnungskraft vor, nicht oder erst spät entgegentritt.