Schlagwort-Archive: 2008

OLG Frankfurt a.M.: Verwendung einer fremden Marke als Metatag – „Sandra Escort“

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 10.01.2008 – 6 U 177/07Sandra Escort
MarkenG 14

Ob in der Verwendung einer fremden Marke als sog. Metatag eine markenmäßige Benutzung sowie eine Markenverletzung liegt, beurteilt sich auch danach, wie der Nutzer die Kurzhinweise in der Trefferliste versteht, die ihm nach Eingabe der Marke als Suchwort präsentiert werden; danach fehlt es im vorliegenden Fall an einer Markenverletzung („Sandra Escort“).

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OLG Frankfurt a.M.: Endpreise im Rahmen eines Buchungssystems für Flugreisen

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 14.02.2008 – 6 U 75/07
PAngV 1; UWG 5

1. Zur preisangabenrechtlich gebotenen Nennung des Endpreises im Rahmen eines Buchungssystems für Flugreisen

2. Ein sog. Sternchen-Hinweis zu einer Blickfangwerbung kann einer durch die Blickfangaussage hervorgerufenen Irreführung nicht entgegenwirken, wenn der Zusatz die Blickfangaussage aus der Sicht des Verkehrs nicht erläutert oder ergänzt, sondern korrigiert.

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EuGH: Angaben auf Wein-Etiketten dürfen nicht irreführen

EuGH, Urteil vom 13.03.2008 – Rs. C-285/06

1. Art. 47 Abs. 2 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 1493/1999 des Rates vom 17. Mai 1999 über die gemeinsame Marktorganisation für Wein in Verbindung mit Anhang VII Abschnitt B Nr. 3 dieser Verordnung und Art. 6 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 753/2002 der Kommission vom 29. April 2002 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung Nr. 1493/1999 hinsichtlich der Beschreibung, der Bezeichnung, der Aufmachung und des Schutzes bestimmter Weinbauerzeugnisse in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1512/2005 der Kommission vom 15. September 2005 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass die Verwendung einer Angabe, die sich auf ein Verfahren der Erzeugung, Bereitung und Reifung oder auf die Qualität eines Weins bezieht, nach diesen Bestimmungen nur zulässig sein kann, wenn nicht die Gefahr besteht, dass die Person, für die diese Angabe bestimmt ist, diese mit den in Anhang VII Abschnitt B Nr. 1 Buchst. b fünfter Gedankenstrich und Art. 23 der Verordnung Nr. 753/2002 genannten ergänzenden traditionellen Begriffen verwechseln kann. Es ist Sache des vorlegenden Gerichts, zu beurteilen, ob die im Ausgangsverfahren streitigen Begriffe zu einer solchen Gefahr führen können.

2. Art. 24 Abs. 2 Buchst. a der Verordnung Nr. 753/2002 in der durch die Verordnung Nr. 1512/2005 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass eine Nachahmung eines traditionellen Begriffs oder eine Anspielung auf einen solchen im Sinne dieser Bestimmung vorliegen kann, wenn dieser Begriff in eine andere Sprache als diejenige, in der er in Anhang III dieser Verordnung angegeben ist, übersetzt wird, sofern diese Übersetzung geeignet ist, zu Verwechslungen oder zu einer Irreführung der Personen, an die sie sich richtet, zu führen. Es ist Sache des vorlegenden Gericht, zu prüfen, ob dies in dem bei ihm anhängigen Verfahren der Fall ist.

3. Art. 24 Abs. 2 der Verordnung Nr. 753/2002 in der durch die Verordnung Nr. 1512/2005 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass ein in Anhang III dieser Verordnung aufgeführter traditioneller Begriff sowohl in Bezug auf Weine der gleichen Kategorie oder Kategorien, die aus demselben Erzeugermitgliedstaat wie dieser traditionelle Begriff stammen, als auch in Bezug auf Weine der gleichen Kategorie oder Kategorien, die aus anderen Erzeugermitgliedstaaten stammen, geschützt ist.

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LG Köln: Wiedergabe von Zitat in Agenturmeldung

Die Grundsätze, nach denen im Interesse einer pressegerechten Darstellung gewisse Ungenauigkeiten der Berichterstattung hingenommen werden müssen, sind nicht auf Zitate anwendbar. Dies ergibt sich daraus, dass Zitate des Betroffenen in ungleich größerer Weise geeignet sind, dessen Persönlichkeitsrecht zu verletzen, als dies bei der allgemeinen Berichterstattung der Fall ist. Denn der Betroffene wird als Zeuge gegen sich selbst ins Feld geführt.

Die verkürzte Zitierung einer Äußerung, die einen Zusammenhang vermittelt, den das ursprüngliche Zitat nicht hatte, ist unzulässig. Etwas anderes ergibt sich auch nicht unter Berücksichtigung der Grundsätze über mehrdeutige Äußerungen des Zitierten. Denn auch in diesem Fall ist es nicht zulässig, den Lesern vorzuenthalten, dass der Zitierte die Äußerung mit anderer Tendenz auf den Weg gebracht hat.

Landgericht Köln, Urteil vom 05.03.2008 – 28 O 10/08
§§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 BGB analog i.V.m. Art. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 GG

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KG Berlin: Rechtsmissbrauch beim fliegenden Gerichtsstand

KG Berlin, Beschluss vom 25.01.2008 – 5 W 371/07 – Rechtsmissbrauch beim fliegenden Gerichtsstand

Es ist gerade in Rechtsstreitigkeiten des gewerblichen Rechtsschutzes weder ungewöhnlich noch anrüchig, wenn angreifende Wettbewerber im Hinblick auf den häufig eröffneten „fliegenden Gerichtsstand“ das gerichtliche Forum wählen, welches ihnen im Hinblick auf die dort vorherrschende Rechtsprechung zur Erreichung ihrer Prozessziele am meisten Erfolg versprechend erscheint.

Die Annahme des Missbrauchs liegt jedoch nahe, wenn eine Gerichtsstandswahl praktiziert wird, die offenkundig darauf abzielt, ein dem jeweiligen Gegner ortsfernes Gericht auszuwählen, ohne dass hierfür schutzwürdige Interessen erkennbar sind.

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BGH: Keine „vorbeugende“ Unterlassungsklage gegen künftige Bildveröffentlichungen

BGH, Urteil vom 13.11.2007 – VI ZR 269/06
BGB §§ 823 Abs. 1, Abs. 2 Ah; 1004 Abs. 1 Satz 2; KunstUrhG §§ 22, 23

Leitsätze

Im Bereich der Bildberichterstattung kann nicht mit einer „vorbeugenden“ Unterlassungsklage über die konkrete Verletzungsform hinaus eine ähnliche oder „kerngleiche“ Bildberichterstattung für die Zukunft verboten werden.

Vielmehr erfordert die Prüfung der Zulässigkeit einer Bildveröffentlichung ohne Einwilligung des Abgebildeten in jedem Einzelfall eine Abwägung zwischen dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit und dem Interesse des Abgebildeten an dem Schutz seiner Privatsphäre, wobei die begleitende Wortberichterstattung eine wesentliche Rolle spielen kann.

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OLG Konstanz: Erstbegehungsgefahr im Recherchestadium

Die Erstbegehungsgefahr als Voraussetzung einer einstweiligen Verfügung kann im Recherchestadium nur unter sehr engen Voraussetzungen angenommen werden. Die Befürchtung oder die Möglichkeit der Rechtsbeeinträchtigung reichen im Spiegel der Presse- und Meinungsfreiheit nicht aus. Die Erstbegehungsgefahr kann nur angenommen werden, wenn der Recherchetätigkeit der rechtswidrige Eingriff durch das Presseorgan bereits eindeutig anhaftet und durch den rechtswidrigen Eingriff ein irreparabler Schaden entsteht.

OLG Konstanz, Urteil vom 25.03.2008 – 4 U 1292/07

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OLG Schleswig: Urteilsweitergabe durch Mitbewerber an Geschäftskunden

OLG Schleswig, Urteil vom 31.01.2008 – 5 U 96/07

Leitsätze

1. Überlässt ein Mitbewerber Dritten den Text eines Urteils, aus dem sich Hinweise auf das geschäftliche Handeln eines Konkurrenten ergeben, ist dies zulässig, wenn der Wettbewerber dafür einen hinreichenden Anlass besitzt und sich sein Vorgehen nach Art und Maß im Rahmen des Erforderlichen hält.

2. Wer aktiv im Wirtschaftsleben handelt und sich im Rahmen dieses Handelns der Kritik von Mitbewerbern durch wahrheitsgemäße Angaben über sein geschäftliches Verhalten ausgesetzt sieht, kann sich dagegen nicht auf die wesentlich strengeren Grundsätze berufen, die die Rechtsprechung für den Schutz der Intim- und Privatsphäre entwickelt hat.

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BPatG 13/2008

Die Veröffentlichungen des Bundespatentgerichts in Markensachen in der 13. Woche 2008:

BPatG, Beschluss vom 05.12.2007 – 28 W (pat) 67/07 – FineLine Volltext

Der Eintragung der angemeldeten Marke steht das Schutzhindernis nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG entgegen.

Die Voreintragungen der Bezeichnung durch das HABM, das englische UK Intellectual Property Office sowie durch das Deutsche Patent- und Markenamt begründen kein anderes Ergebnis. Inländische Voreintragungen möglicherweise vergleichbarer oder sogar identischer – möglicherweise aber auch löschungsreifer Marken – können zwar ein zu berücksichtigendes Indiz darstellen, sind für die Schutzfähigkeitsentscheidung aber keinesfalls bindend.

BPatG, Beschluss vom 12.02.2008 – 33 W (pat) 96/06 – BITUSTICK Volltext

BPatG, Beschluss vom 06.02.2008 – 32 W (pat) 92/06 – Maya Plisetskaya Volltext

Da Eigennamen von Hause aus einen individualisierenden Charakter aufweisen, kommt ihnen grundsätzlich die Eignung zu, einen Hinweis auf die betriebliche Herkunft von Waren und Dienstleistungen zu vermitteln (Senatsbeschluss 32 W (pat) 388/02 – Rainer Werner Fassbinder).

Es besteht ein legitimes Interesse von einer bekannten Persönlichkeit (z. B. ein Künstler oder Sportler) daran, ihr Ansehen und ihre Popularität auch kommerziell zu verwerten (vgl. BGH GRUR 2000, 709, 712, 713 – Marlene Dietrich), wobei die Möglichkeit, für den Personennamen – als dem, neben der Abbildung, wohl wichtigsten Persönlichkeitsmerkmal – Markenschutz zu erlangen, ausdrücklich erwähnt wird (BGH a. a. O., 713 liSp).

BPatG, Beschluss vom 11.03.2008 – 33 W (pat) 68/06 – MarkenManual Volltext

BPatG, Beschluss vom 11.03.2008 – 33 W (pat) 67/06 – KampagnenCode Volltext

BPatG, Beschluss vom 11.03.2008 – 33 W (pat) 66/06 – MarkenBilanz Volltext

BPatG, Beschluss vom 11.03.2008 – 33 W (pat) 71/05 – Deutsche BKK Volltext

Die angemeldete Marke ist für die Waren der Klasse 9, hinsichtlich der Waren „fotografische, Film-, optische, Wäge-, Mess-, Signal-, Kontroll-, Rettungs- und Unterrichtsapparate und -instrumente; Registrierkassen, Rechenmaschinen, Datenverarbeitungsgeräte und Computer“ hinreichend unterscheidungskräftig und nicht rein beschreibend.

BPatG, Beschluss vom 23.01.2008 – 32 W (pat) 131/05
Picoletto / 1. (Wort-/Bildmarke PiccoloSüßwaren) 2. Rigoletto Volltext

BPatG, Beschluss vom 13.02.2008 – 32 W (pat) 98/03
(Wort-/Bildmarke Jako-o) / Jocko Volltext

Zwischen den Marken besteht keine Verwechslungsgefahr im Sinn von § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG.

BPatG, Beschluss vom 13.02.2008 – 32 W (pat) 121/06 – AKADNET / AKAD Volltext

LG Braunschweig: Google Adwords – Schokolade

LG Braunschweig, Urteil vom 30.01.2008 – 9 O 2958/07
§ 14 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5 MarkenG

1. Zwar kann nach der ständigen Rechtsprechung der Kammer (Urt. v. 07.03.07 – 9 O 2382/06 u. Beschl. v. 04.10.06 – 9 O 1678/06), die vom Oberlandesgericht Braunschweig bestätigt worden ist (Beschluss v.11.12.2006 2 W 177/07, Urt. v. 12.07.07 – 2 U 24/07, Beschl. v. 28.09.07 – 2 U 66/07 u. 2 U 61/07) die Verwendung eines geschützten Zeichens als Keyword bei Schalten einer Anzeige im Rahmen der Google-Adword-Kampagne grundsätzlich eine Markenrechtverletzung darstellen.

2. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die insoweit beweisbelastete Klägerin beweist – bzw. im einstweiligen Verfügungsverfahren glaubhaft macht -, dass das geschützte Zeichen auch tatsächlich als sogenanntes Keyword genutzt worden ist.

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