Links 3-09

Alicante News European Trademarks & Designs Newsletter 1-2009 (via class 46)

Der schlechte Werbespruch: Tchibo und Esso stoppen Kaffeewerbung mit dem Spruch „Jedem den Seinen“. Die Worte „Jedem das Seine“ standen über dem Eingang des Konzentrationslagers Buchenwald bei Weimar.

Pizza Huh? — Marken-Shopping in China (via werbeblogger)

Sprachen lernen mit Obama (via off the record)

Google entschärft Googlebombs. Für kurze Zeit hatte die Eingabe der Suchbegriffe „failure“ und „cheerful achievement“ die Biographie des neuen US-Präsidenten Barack Obama bei Google an erster Stelle der Suchergebnisse hervorgebracht. (via Heise)

Stories Behind 10 Famous Food Logos (Neatorama)

BPatG Entscheidungen 4/2009

Die Veröffentlichungen der Marken-Beschwerdesenate des Bundespatentgerichts in der 4. Woche 2009:

Nicht schutzfähig

BPatG, Beschluss vom 15.10.2008 – 32 W (pat) 124/07Rennbahn Hoppegarten für Dienstleistungen der Klassen 41: sportliche und kulturelle Aktivitäten, Unterhaltung; und 43: Verpflegung und Beherbergung von Gästen“. BPatG Volltext

BPatG, Beschluss vom 15.10.2008 – 32 W (pat) 109/07Welcome to the Weekend für Dienstleistungen der Klassen 35, 38 und 41. BPatG Volltext

BGH Urteil: Markenrecht und Adwords-Werbung bei Google – Der Tag der Entscheidung

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute zur Verwendung von Marken als Keywords in der Adwords-Werbung von Google Stellung genommen.

Die gute Nachricht: In zwei von drei Entscheidungen hat der BGH markenrechtliche Ansprüche abgelehnt.
In der „PCB-POOL“-Entscheidung wurde eine erlaubte beschreibende Benutzung (PCB als gängige Abkürzung für „printed circuit board“) der Marke angenommen.
In der „Beta-Layout“-Entscheidung, in der es um Unternehmenskennzeichen ging, hat der BGH die Ansicht des OLG Düsseldorf bestätigt, dass keine Verwechslungsgefahr bestehe, da der Internetnutzer nicht annehme, dass die getrennt von den Suchergebnissen erscheinende Werbung von der Beta Layout GmbH stamme.

Die schlechte Nachricht: Das entscheidende Verfahren „Bananabay“ hat der BGH ausgesetzt, um die Frage, ob in der Verwendung einer geschützten Bezeichnung als Keyword eine Benutzung als Marke im Sinne des Markengesetzes liegt, dem Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung nach Art. 234 EG-Vertrag vorzulegen.

Der BGH-Senatsvorsitzende Joachim Bornkamm wird hierzu mit den Worten zitiert: „Die eigentlich streitige Frage, ob Adword-Werbung eine markenmäßige Benutzung darstellt, ist damit nach wie vor offen„. (Heise)
Die Rechtslage bleibt also bis zu einer Grundsatzentscheidung des Europäischen Gerichtshof im Kern weiter unsicher.

Da die Entscheidungen bisher noch nicht mit den Gründen vorliegen, sei zunächst auf die Pressemitteilung des BGH von heute verwiesen.

Aus der Pressemitteilung Nr. 17/2008 vom 22.01.2009:
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BPatG: Lackdoktor

BPatG, Beschluss vom 17.12.2008 – 28 W (pat) 118/07
§§ 48, 50, 54 MarkenG

Leitsatz:

Kein Rechtsschutzinteresse des Löschungsantragstellers auf Fortsetzung des Löschungsverfahrens (Löschung „ex tunc“) bei Verzicht auf die angegriffene Marke und individueller Freistellung des Antragstellers im Beschwerdeverfahren.

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BPatG: JAVA Beschluss vom 15.10.2008 – 32 W (pat) 129/07

BPatG, Beschluss vom 15.10.2008 – 32 W (pat) 129/07JAVA
§ 8 Abs. 2 Nr. 1 und 2 MarkenG

Die Eintragung des Zeichens „JAVA“ unterliegt für die Waren „Schokolade“ und „Schokoladewaren“ als beschreibende Angabe dem Schutzhindernis des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG.

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BPatG: ARTLAND

BPatG, Beschluss vom 15.10.2008 – 26 W (pat) 25/08ARTLAND
§ 8 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 MarkenG

Es steht der Schutzfähigkeit der Bildmarke „Artland“ nicht entgegen, dass die Bezeichnung „Artland“, der Name einer Samtgemeinde im nördlichen Teil des Landkreises Osnabrück ist und damit auch als geografische Herkunftsangabe dienen kann, wenn die Samtgemeinde Artland überregional relativ unbekannt ist.

Der dem englischen Grundwortschatz zuzurechnende Begriff „Art“ ist dem deutschen Durchschnittsverbraucher der einschlägigen Waren und Dienstleistungen in der Bedeutung „Kunst“ wesentlich geläufiger und wird in der Abfolge der Wörter „Art“ und „land“, im Sinne von „Kunstland“ und damit als Bezeichnung einer Verkaufsstätte von Kunst verstanden.

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Im Zeichen des O

Heute feiert Amerika die Amtseinführung von Barack Obama. Aktuelle Informationen, eine interaktive Karte mit dem Ablauf der Veranstaltung und jede Menge Hintergrundberichte finden sich in dem „The Inauguration„-Special der New York Times. Absolut sehenswert ist auch die tolle Bilderserie „Inaugural Preparations“ in The Big Picture.

Eine schöne Sammlung von Werbeaktionen, die von der Obama-Mania profitieren möchten, hat off the record zusammengetragen. Ganz weit vorn ist Pepsi mit neuem Smile-O-Logo, der Refresh Everything Kampagne bei Youtube und „Yes you can“-Werbespots.

Mit dabei sind aber auch IKEA mit einer neuen Einrichtung für das Oval Office und das Legoland in Carlsbad, wo die Vereidigungszeremonie mit Legosteinen nachgebaut wurde.

Wer jetzt hungrig geworden ist: Hier gibt es den offiziellen Inaugurations-Speiseplan. Infos zu den Rezepten für das „Inaugural Luncheon“ zu Ehren Barack Obamas hat Spiegel online.

EuGH: Wellness

EuGH, Urteil vom 15.01.2009 – C?495/07 –
Marken – Richtlinie 89/104/EWG – Art. 10 und 12 – Verfall – Begriff der ‚ernsthaften Benutzung‘ einer Marke – Anbringung der Marke auf Werbegegenständen – Gegenstände dieser Art, die kostenlos an Käufer anderer Waren des Markeninhabers abgegeben werden

Die Art. 10 Abs. 1 und 12 Abs. 1 der Ersten Richtlinie 89/104/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken sind dahin auszulegen, dass der Inhaber einer Marke, wenn er diese auf Gegenständen anbringt, die er den Käufern seiner Waren kostenlos mitgibt, diese Marke für die Klasse, zu der die betreffenden Gegenstände gehören, nicht ernsthaft benutzt.

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Google Adwords: Der Tag der Entscheidung naht

In Sachen Google Adwords hat der Bundesgerichtshof (BGH) den lange erwarteten Termin zur Verkündung einer Entscheidung bekannt gegeben.

Aus der Pressemitteilung 10/2009 vom 15.01.2009:

Verkündungstermin: 22. Januar 2009
(Verhandlungstermin: 9. Oktober 2008)

I ZR 125/07

LG Braunschweig – 9 O 2382/06 – Entscheidung vom 7. März 2007
OLG Braunschweig – 2 U 24/07 – Entscheidung vom 12. Juli 2007

Beide Parteien vertreiben Erotikartikel. Die Klägerin ist Inhaberin der Wortmarke „bananabay“. Die Beklagte schaltete bei der Internet-Suchmaschine Google Werbeanzeigen für ihr Unternehmen. Dabei verwendete sie die für die Klägerin eingetragene Marke als so genanntes Adword. Wenn der Nutzer der Suchmaschine einen Suchbegriff eingibt, der mit einem von einem Anzeigenkunden angegebenen Adword übereinstimmt, erscheinen rechts neben der Trefferliste in einem mit „Anzeigen“ überschriebenen gesonderten Bereich die Werbeanzeigen derjenigen Kunden, die das Adword bei Google angemeldet haben. Die Klägerin sieht in dem Vorgehen der Beklagten eine Verletzung ihrer Marke. Sie begehrt Unterlassung und Schadensersatz.

Das Berufungsgericht hat eine Verletzung der Marke der Klägerin bejaht. Durch ihre Nutzung als Adword locke die Beklagte Interessenten auf ihre Homepage und zu ihrem Angebot. Es bestehe auch die Gefahr, dass Internetnutzer das Angebot der Beklagten mit dem der Klägerin verwechselten. Diese Gefahr werde nicht dadurch ausgeschlossen, dass die Werbung der Beklagten nicht in der Trefferliste, sondern gesondert unter der Rubrik „Anzeigen“ erscheine.

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