BPatG, Beschluss vom 15.10.2008 – 32 W (pat) 129/07 – JAVA
§ 8 Abs. 2 Nr. 1 und 2 MarkenG
Die Eintragung des Zeichens „JAVA“ unterliegt für die Waren „Schokolade“ und „Schokoladewaren“ als beschreibende Angabe dem Schutzhindernis des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG.