OLG Köln, Beschluss vom 27.11.2007 – 15 U 142/07 – Lehrerbewertung auf Internetseite „spickmich.de“ bleibt zulässig
Das Bewertungsforum des Schülerportals spickmich.de fällt in den Schutzbereich des Grundrechts auf Meinungsfreiheit gemäß Artikel 5 Abs. 1 GG.
Die Bewertung unter den Kriterien “guter Unterricht”, “fachlich kompetent”, “motiviert”, “faire Noten”, “faire Prüfungen” und “gut vorbereitet” sowohl im Bewertungsmodul als auch im Zeugnis betrifft nicht das Erscheinungsbild oder die allgemeine Persönlichkeit der Klägerin. Vielmehr bezieht sich die Bewertung auf die konkrete Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit und damit ihre Sozialsphäre.