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Markenrecht Aktuell: BPatG Entscheidungen 46/2009

In der 46. Woche 2009 von den Beschwerdesenaten des Bundespatentgerichts veröffentlichte Entscheidungen zum Markenrecht:

Schutzfähigkeit verneint:

BPatG, Beschluss vom 09.11.2009 – 33 W (pat) 9/08 – „GET NEW TECHNOLOGY FIRST“ u.a. für „Organisation und Veranstaltung von Messen und Ausstellungen für wirtschaftliche und Werbezwecke; …“

BPatG, Beschluss vom 09.10.2009 – 25 W (pat) 62/09Mäuse für „Zuckerwaren, Schokolade und Schokoladenwaren, feine Backwaren“

BPatG, Beschluss vom 28.09.2009 – 27 W (pat) 17/09 – Wortmarke „Soul in the City“ für die Waren und Dienstleistungen „Compakt-Disks (Ton, Bild), DVD, Video-CD, Schallplatten, Tonträger, Videobänder, Videokassetten; Musikdarbietungen und -veranstaltungen; Durchführung von Musik- und Tanzveranstaltungen; Unterhaltung durch Musik- und Tonproduktion; Veröffentlichung und Herausgabe von Musik- und Filmaufnahmen auf Ton- und Bildtonträgern, auch über Internet“

BPatG, Beschluss vom 30.07.2009 – 25 W (pat) 63/09 – Wortmarke Eurostarch für die Waren „Stärke für gewerbliche Zwecke; Stärkekleister (außer für Papierwaren und Schreibwaren oder für Haushaltszwecke); Kartoffelflocken; Kartoffelpüree; Kartoffelpuffer; Knödelmischungen; Getrocknete Kartoffeln; Kartoffelpulver; Fruchtzubereitungen; Milchpulver; Speisestärke; Stärke für Nahrungszwecke; Stärkeprodukte für Nahrungszwecke; Maisstärke, Kartoffelstärke; Mehl für Nahrungszwecke; Maisstärke, Kartoffelstärke, Mehl für Nahrungszwecke; Maltodextrin; Zucker, Instant-Gelierzucker, Puderzucker, Fruchtzucker, Zuckeraustauschstoffe, natürliche Süßstoffe, Diätzucker für nichtmedizinische Zwecke; Zuckerwaren, feine Backwaren und Konditorwaren, Speiseeis; Süßwaren“

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OLG Frankfurt a.M.: „hängender Panther“

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 24.04.2007 – 11 U 45/06 – (rechtskräftig)
UrhG 2; UrhG 23; UrhG 31; UrhG 97

1. Mit der Entscheidung BGHZ 140, 183 – Elektronisches Pressearchiv – ist eine Änderung der bisherigen Rechtsprechung nicht verbunden, wonach wettbewerbrechtliche Ansprüche nicht durch das Urheberrecht ausgeschlossen sind.

2. Der „hängende Panther“ von Cartier weist wettbewerbrechtliche Eigenart auf. Die Eignung zur Erzeugung betrieblicher Herkunftsvorstellungen ergibt sich aus der originellen Gestaltung. Die Eigenart ist nicht dadurch verloren gegangen, dass der „hängende Panther“ seit über zehn Jahren nicht mehr vertrieben wird. Die wettbewerbsrechtliche Eigenart besteht solange fort, als die Gefahr einer Herkunftstäuschung noch besteht.

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