Schlagwort-Archive: gedankliches Inverbindungbringen

BPatG: FlowParty

BPatG, Beschluss vom 14.04.2008 – 32 W (pat) 18/06FlowParty
MarkenG § 9 Abs. 1 Nr. 2

Leitsatz:

Eine Verwechslungsgefahr durch gedankliches Inverbindungbringen kann dadurch begründet werden, dass eine einem Dritten gehörende ältere Marke als Stammbestandteil einer insgesamt prioritätsjüngeren Markenserie verwendet wird (Abweichung von BPatG, Beschl. v. 20.1.1992, 30 W (pat) 212/91). Dies gilt jedenfalls dann, wenn die in die jüngere Markenserie übernommene ältere Marke durch Benutzung (auch) als Firmenkennzeichnung Hinweischarakter auf das Unternehmen des Inhabers der älteren Marke erlangt hat.

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BGH: Ichthyol II

BGH, Urteil vom 29.06.2006 – I ZR 110/03 – Ichthyol II (OLG Hamburg)
MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2, § 25 Abs. 2

Wird die ältere Marke lediglich für einen Teil der Waren, für die sie eingetragen ist, benutzt, so gilt sie zur Beurteilung der Warenähnlichkeit im Kollisionsfall lediglich für diesen Teil als eingetragen. Gibt es für die mit der Marke versehenen Arzneimittel verschiedener Anwendungsgebiete keinen gemeinsamen speziellen Begriff, kommt für die Beurteilung der Warenähnlichkeit im Kollisionsfall nur das jeweilige Mittel mit seinem Anwendungsbereich in Betracht. Unerheblich ist, in welchem Umfang die Nichtbenutzung zu einer Löschung führen müsste.

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