Schlagwort-Archive: Bösgläubigkeit

BPatG: Glückspilz – Zur bösgläubigen Markenanmeldung von allgemein üblichen Ausdrücken (humoristische Dekormotive) Beschluss vom 29.04.2014 – 27 W (pat) 8/14

Die Anmeldung einer Marke kann bösgläubig sein, wenn ein Markeninhaber eine Reihe von Marken angemeldet hat, die andere Hersteller von Deko-Ware an der Verwendung allgemein üblicher Ausdrücke behindern. Dabei reicht aus, dass die Absicht, die Marke zweckfremd zur Behinderung einzusetzen, jedenfalls das wesentliche Motiv war. Auch kommt es nicht darauf an, dass ein Markeninhaber mehr daran interessiert ist, ein Monopol für eine dekorative Nutzung in ungerechtfertigter Weise durchzusetzen, und weniger auf finanzielle Vergütungen abstellt. Beides ist missbräuchlich.

BPatG, Beschluss vom 29.04.2014 – 27 W (pat) 8/14Glückspilz
§ 8 Abs. 2 Nr. 10 MarkenG

Weiterlesen

BPatG: Salvatore Ricci / Nina Ricci

BPatG, Beschluss vom 15.01.2008 – 27 W (pat) 112/06 – Salvatore Ricci/Nina Ricci
§§ 54, 50 Abs. 1 i. V. m. § 8 Abs. 2 Nr. 10 MarkenG

Leitsätze

Die gegenüberstehenden Marken Salvatore Ricci / Nina Ricci sind nach allgemeinen kollisionsrechtlichen Grundsätzen nicht verwechselbar;

Ein vorsätzlicher Eingriff in einen vorhandenen Besitzstand erfordert, dass die Anmeldung der jüngeren Marke in Kenntnis eines über die bloße Eintragung älterer Marken hinausgehenden Besitzstandes und mit der (objektiv zu beurteilenden) Vorstellung erfolgte, gerade in diesen mit der neu angemeldeten Marke einzugreifen.

Weiterlesen

BGH: AKADEMIKS

BGH, Urteil vom 10.01.2008 – I ZR 38/05 – AKADEMIKS (OLG München)
UWG §§ 3, 4 Nr. 10

In der Anmeldung einer im Ausland bereits eingetragenen und für identische oder gleichartige Waren benutzten Marke kann eine wettbewerbswidrige Behinderung u.a. dann liegen, wenn der Anmelder die mit der Eintragung der Marke entstehende Sperrwirkung zweckfremd als Mittel des Wettbewerbskampfes einsetzen möchte. Dies ist der Fall, wenn der Anmelder weiß, dass ein identisches oder verwechselbares Zeichen im Ausland bereits für identische oder gleichartige Waren benutzt wird, und wenn sich ihm nach den Umständen zumindest die Kenntnis aufdrängen muss, dass der Inhaber der ausländischen Marke die Absicht hat, das Zeichen in absehbarer Zeit auch im Inland zu benutzen. Der Umstand, dass der Anmelder die inländische Marke für eigene Waren benutzen will, schließt dabei die Unlauterkeit nicht aus, wenn die unter der Marke zu vertreibenden Waren Nachahmung der Waren darstellen, die der Inhaber der ausländischen Marke unter dieser Marke vertreibt.

Weiterlesen

OLG Frankfurt a.M.: Kein Rechtsmissbrauch durch Anmeldung fremder Auslandsmarken im Inland

OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 23.09.2004 – 6 U 130/03
BGB 242; MarkenG 50 I Nr. 4; UWG 3; UWG 4 Nr. 10

Meldet ein Dritter im Inland in großem Umfang Marken an, die den ausländischen Marken von Pharmaunternehmen entsprechen, die diese mit Rücksicht auf eine Zwei-Marken-Strategie gegenüber Parallelimporteuren nicht im Inland angemeldet haben, stellt sich dies nicht bereits deshalb als Rechtsmissbrauch oder unlautere Behinderung dar, weil es den Pharmaunternehmen unmöglich wird, ihre ausländischen Marken im Falle einer Rückkehr zur Ein-Marken-Strategie im Inland anzumelden oder zu benutzen. Daran vermag auch ein im Ausland erworbener Besitzstand der Pharmaunternehmen an den dort geschützten ausländischen Bezeichnungen nichts zu ändern.

Weiterlesen