Schlagwort-Archive: GLÜCKSPILZ

BPatG: Glückspilz – Zur bösgläubigen Markenanmeldung von allgemein üblichen Ausdrücken (humoristische Dekormotive) Beschluss vom 29.04.2014 – 27 W (pat) 8/14

Die Anmeldung einer Marke kann bösgläubig sein, wenn ein Markeninhaber eine Reihe von Marken angemeldet hat, die andere Hersteller von Deko-Ware an der Verwendung allgemein üblicher Ausdrücke behindern. Dabei reicht aus, dass die Absicht, die Marke zweckfremd zur Behinderung einzusetzen, jedenfalls das wesentliche Motiv war. Auch kommt es nicht darauf an, dass ein Markeninhaber mehr daran interessiert ist, ein Monopol für eine dekorative Nutzung in ungerechtfertigter Weise durchzusetzen, und weniger auf finanzielle Vergütungen abstellt. Beides ist missbräuchlich.

BPatG, Beschluss vom 29.04.2014 – 27 W (pat) 8/14Glückspilz
§ 8 Abs. 2 Nr. 10 MarkenG

Weiterlesen