Links 26-09: Alpecin vs. Sixt, McDonalds, Sky, 76ers, Neue TLDs, Independence Day Logos, Office 2010

Alpecin kontert Sixt-Werbung: Haarwurzel-Doping für Cabrio-Fahrer. Anlass für die Aktion ist eine Sixt-Cabrio-Kampagne mit dem Slogan „Nichts für schwache Haarwurzeln“. Hat Alpecin Sixt zuvor gefragt? Das beantwortet Wolff-Chef Eduard R. Dörrenberg kurz und knapp: „Nein“.

Warum hat McDonald’s eigentlich nie um Staatshilfen gebettelt? Glänzende Geschäfte

Markentod: Aus premiere.de wurde nun sky.de

Retro Logo: In Brief: 76ers, What’s Old is New Again

Neue TLDs – Das Marken-Rennen hat begonnen

Independence Day Logos Around the Web

Microsoft wirbt für Office 2010: The Movie

BGH: DeutschlandCard – Kein Markenschutz für beschreibende Sachangabe

Dass eine Bezeichnung allgemein gehalten und deshalb mit einer gewissen begrifflichen Unbestimmtheit verbunden ist, steht der Feststellung, dass ihr als beschreibende Sachangabe die Unterscheidungskraft fehlt, nicht entgegen (hier: „Deutschland“ als Angabe des Einsatzgebiets einer als „Deutschland-Card“ bezeichneten Ausweis-, Berechtigungs-, Kredit- oder Kundenkarte).

BGH, Beschluss vom 22.01.2009 – I ZB 52/08DeutschlandCard (Bundespatentgericht)
MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1

Weiterlesen

BGH: My World – Schutzfähigkeit von Wortfolgen (Slogans)

a) Das Erfordernis einer strengen und umfassenden Prüfung der Schutzhindernisse nach § 8 Abs. 2 MarkenG bedeutet, dass nicht nur eine summarische Prüfung erfolgen darf, sondern alle Gesichtspunkte umfassend zu würdigen sind.

b) Die Wortfolge „My World“ ist für eine Vielzahl der Waren der Klasse 16 (z.B. Druckereierzeugnisse, Zeitschriften, Bücher, Poster) und für eine Reihe von Dienstleistungen der Klasse 41 (etwa Veröffentlichung und Herausgabe von Druckereierzeugnissen, Dienstleistungen eines Ton- und Fernsehstudios, Produktion von Fernseh- und Rundfunksendungen) nicht unterscheidungskräftig i.S. von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG.

BGH, Beschluss vom 22.01.2009 – I ZB 34/08My World (Bundespatentgericht)
MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1

Weiterlesen

OLG Köln: Frucht des Marulabaumes

1. Zwischen den Wortmarken „Amarula“ und „Marulablu“ zur Bezeichnung eines aus Fruchtanteilen des Marula-Baumes hergestellten Creme-Likörs besteht keine Verwechslungsgefahr i. S. des § 14 II Nr. 2 MarkenG. Insoweit ist zu berücksichtigen, dass der übereinstimmende Zeichenbestandteil „Marula“ beschreibenden Charakter hat, auch wenn (derzeit noch) nur ein kleiner Teil des Verkehrs das erkennt.

2. Zum Verhältnis von § 14 II Nr. 2 MarkenG zu § 5 II UWG n. F.

OLG Köln, Urteil vom 13.02.2009 – 6 U 180/08Frucht des Marulabaumes
MarkenG §§ 8 Abs. 2 Nr. 2, 23 Nr. 2 UWG § 5 Abs. 2 (i. d. F. v. 22.12.2008)

Weiterlesen

BPatG: voicetrading als Marke schutzfähig

Die Marke voicetrading ist u.a. für die Waren und Dienstleistungen „Geräte zur Aufzeichnung, Übertragung und Wiedergabe von Ton und Bild; Telekommunikation; Entwurf und Entwicklung von Computerhardware und Software“ schutzfähig. Das angemeldete Zeichen ist für diese Waren und Dienstleistungen weder als beschreibende Angabe noch auf Grund fehlender Unterscheidungskraft von der Eintragung ausgeschlossen. Die Übersetzung der Wortkombination als „trading per voice“ = „mündlicher (Börsen-) Handel“ kann dem angemeldeten Zeichen nicht ohne weiteres entnommen werden.

BPatG, Beschluss vom 29.07.2008 – 29 W (pat) 125/06voicetrading
§ 8 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 MarkenG

Weiterlesen

DPMA: LISA ./. Lisa – Verwechslungsgefahr von Marken bei entfernter Warenähnlichkeit

Trotz der nur entfernten Ähnlichkeit der Vergleichswaren („Antibabypillen“, bzw. – u.a. – „sportliche Aufbaumittel z. B. Vitamin- und Mineral- sowie spurenelementhaltige auch stimulierende Aufbaupräparate“) besteht wegen Markenidentität eine Verwechslungsgefahr i. S. des MarkenG in klanglicher, schriftbildlicher und begrifflicher Hinsicht.

DPMA, Beschluss vom 17.06.2009 – 302 06 326.9105 – LISA
§§ 42 Abs. 2 Nr. 1, 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG

Weiterlesen

BPatG Entscheidungen 28/2009

In der 28. Woche 2009 von den Beschwerdesenaten des Bundespatentgerichts veröffentlichte Entscheidungen zum Markenrecht:

Schutzfähigkeit verneint:

BPatG, Beschluss vom 04.06.2009 – 27 W (pat) 27/09 – Wortmarke Wall Street Radar u.a. für die Dienstleistungen „Klasse 38: Online-Dienste, nämlich Bereitstellen des Zugriffs auf Informationen aller Art in Bild und Ton im Internet; …“ Volltext

BPatG, Beschluss vom 28.05.2009 – 30 W (pat) 122/06DISPLAYSYNC für „Computer-hardware, nämlich computer displays, plasma displays, liquid crystal displays, electroluminescent displays sowie Teile und Ersatzteile der vorstehenden Waren, soweit in Klasse 9 enthalten; Computer-software für die vorstehenden displays und deren Teile; Computer-software für Radio- und Fernsehpräsentationen und Radio- und Fernsehkommunikation“. Volltext

BPatG, Beschluss vom 20.05.2009 – 25 W (pat) 71/08fundscreen u.a für die Dienstleistungen „Versicherungswesen, Geldgeschäfte, Finanzwesen, Finanzanalysen;…“ Volltext

Weiterlesen

EuGH: Koexistenz zwischen einer Marke und einer geschützten geographischen Angabe – Bayerisches Bier ./. Bavaria

EuGH, Urteil vom 02.07.2009 – C?343/07 – Bayerisches Bier
Vorabentscheidungsersuchen – Gültigkeitsprüfung – Zulässigkeit – Verordnungen (EWG) Nr. 2081/92 und (EG) Nr. 1347/2001 – Gültigkeit – Gattungsbezeichnung – Koexistenz zwischen einer Marke und einer geschützten geographischen Angabe

Weiterlesen

BPatG: Die Marken „Framewwwork“ und „Frameworks“ sind im EDV-Bereich nicht verwechslungsfähig

Die Marke „Frameworks“ weist eine äußerst geringe Kennzeichnungskraft auf, denn sie stellt eine unmittelbare Sachangabe nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG dar. Bei der Bezeichnung „FRAMEWORKS“ handelt es sich um einen (sogar in der Pluralform mit End-„S „) lexikalisch nachweisbaren Fachbegriff aus dem Bereich Computer-Software, der auch auf dem Gebiet Computer-Hardware nachweisbar Verwendung findet und den Fachkreisen ohne weiteres in seinem beschreibenden Aussagegehalt geläufig ist.

Ausgehend von einer von Haus aus äußerst geringen Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke „FRAMEWORKS“ ist deren Schutzumfang eng zu bemessen und reduziert sich in Bezug auf den durch die anderen Marken einzuhaltenden Abstand derart, dass nurmehr eine identische jüngere Marke einer Verwechslungsgefahr zu der älteren, einen schutzunfähigen Begriff darstellenden Marke zu unterliegen vermag (vgl. BGH GRUR 1999, 988, 990 – HOUSE OF BLUES; GRUR 2001, 1154, 155 – Farbmarke violettfarben; BPatGE 44, 57, 61 – COMFORT HOTEL). Demzufolge können bereits äußerst geringe Abweichungen den Ausschluss einer Kollisionsgefahr begründen (vgl. BGH MarkenR 2001, 307, 311 – CompuNet/ComNet). Diese liegen bei der Marke Framewwwork vor und führen selbst im Bereich identischer Waren und Dienstleistungen zum Ausschluss einer Verwechslungsgefahr.

BPatG, Beschluss vom 20.05.2009 – 29 W (pat) 16/09
MarkenG § 9 Abs. 1 Nr. 2

Weiterlesen

BPatG: Anforderungen an die Prüfungspflicht des DPMA bei der Vergleichsüberprüfung von Voreintragungen – Volks-DSL

Der Richtlinie des Deutschen Patent- und Markenamts von 2005 mangelt es an einer Regelung, dass zu ähnlichen Anmeldungen ergangene Entscheidungen berücksichtigt werden müssen und besonderes Augenmerk auf die Frage gerichtet werden muss, ob im gleichen Sinne zu entscheiden ist oder nicht. Das bedeutet eine Pflicht zum Vergleich, der angemeldeten mit den eingetragenen vergleichbaren Zeichen. Diesen vom Gerichtshof geforderten Vergleich muss das Deutsche Patent- und Markenamt als zuständige nationale Behörde anstellen und gegebenenfalls die Gründe für eine differenzierte Beurteilung angeben, oder aber, wenn es die Voreintragungen für rechtswidrig hält, dies zum Ausdruck bringen.

BPatG, Beschluss vom 01.04.2009 – 29 W (pat) 91/07 – Volks-DSL
§ 70 Abs. 3 S. 2 MarkenG; Artikel 3 Abs. 1 GG

Weiterlesen