Archiv der Kategorie: Verfahrensrecht

OLG Hamburg: Five Four – Bindung des Verletzungsgerichts hinsichtlich der Beachtung der formellen Eintragungsvoraussetzungen einer Registereintragung bei einer Gemeinschaftsmarke

Leitsätze

1. Hinsichtlich der Beachtung der formellen Eintragungsvoraussetzungen bei der Eintragung einer (Gemeinschafts)Marke ist das Verletzungsgericht an die Beurteilung der Erteilungsinstanz (hier: HABM) gebunden.

2. Dies gilt auch für die Frage, ob die Voraussetzungen einer Prioritätserstreckung durch Inanspruchnahme einer früheren ausländischen Priorität ausreichend dargelegt bzw. zutreffend gewürdigt worden sind. Diese Voraussetzungen unterliegen allein der Amtsprüfung.

OLG Hamburg, Beschluss vom 05.01.2009 – 5 U 194/07Five Four
Art. 17 Abs. 6 und Art. 23 Abs. 1 GMV

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BPatG: Anforderungen an die Prüfungspflicht des DPMA bei der Vergleichsüberprüfung von Voreintragungen – Volks-DSL

Der Richtlinie des Deutschen Patent- und Markenamts von 2005 mangelt es an einer Regelung, dass zu ähnlichen Anmeldungen ergangene Entscheidungen berücksichtigt werden müssen und besonderes Augenmerk auf die Frage gerichtet werden muss, ob im gleichen Sinne zu entscheiden ist oder nicht. Das bedeutet eine Pflicht zum Vergleich, der angemeldeten mit den eingetragenen vergleichbaren Zeichen. Diesen vom Gerichtshof geforderten Vergleich muss das Deutsche Patent- und Markenamt als zuständige nationale Behörde anstellen und gegebenenfalls die Gründe für eine differenzierte Beurteilung angeben, oder aber, wenn es die Voreintragungen für rechtswidrig hält, dies zum Ausdruck bringen.

BPatG, Beschluss vom 01.04.2009 – 29 W (pat) 91/07 – Volks-DSL
§ 70 Abs. 3 S. 2 MarkenG; Artikel 3 Abs. 1 GG

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OLG Saarbrücken: Glaubhaftmachung der Kosten eines mitwirkenden Patentanwalts in markenrechtlichen Streitigkeiten

Die Kosten eines mitwirkenden Patentanwalts in Kennzeichenstreitsachen sind im Kostenfestsetzungsverfahren durch anwaltliche Versicherung grundsätzlich ausreichend glaubhaft gemacht.

OLG Saarbrücken, Beschluß vom 16.02.2009 – 5 W 242/08 – K2
§ 140 Abs. 3 MarkenG

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BGH: Wegfall der Erstbegehungsgefahr bei Löschung der Streitmarke – Underberg-Flasche

Bei einer durch eine Markenanmeldung oder -eintragung begründeten Erstbegehungsgefahr führt die Rücknahme der Markenanmeldung oder der Verzicht auf die Eintragung der Marke im Regelfall zum Fortfall der Erstbegehungsgefahr.

Eine Rechtsverteidigung begründet eine Erstbegehungsgefahr nicht schon dann, wenn allein der eigene Rechtsstandpunkt vertreten wird, um sich die Möglichkeit eines entsprechenden Verhaltens für die Zukunft offenzuhalten, sondern erst dann, wenn den Erklärungen bei Würdigung der Einzelumstände des Falles auch die Bereitschaft zu entnehmen ist, sich unmittelbar oder in naher Zukunft in dieser Weise zu verhalten.

BGH, Urteil vom 04.12.2008 – I ZR 94/06 – Papierumwickelte Portionsflaschen (Underberg-Flasche)

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BGH I ZB 32/06: Mehrfachverstoß gegen Unterlassungstitel

Auch für das Zwangsvollstreckungsverfahren wird nicht am Institut des Fortsetzungszusammenhangs festgehalten. Mehrere Einzelakte, mit denen ein Schuldner gegen ein tituliertes Unterlassungsgebot verstößt, können nicht als fortgesetzte Handlung zu einer einheitlichen Tat zusammengefasst werden.

BGH, Beschluss vom 18.12.2008 – I ZB 32/06Mehrfachverstoß gegen Unterlassungstitel (OLG Karlsruhe)
ZPO § 890 Abs. 1

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BPatG 29 W (pat) 13/06: Begründungspflicht des DPMA im Hinblick auf Vorentscheidungen – SCHWABENPOST

Leitsatz:

Zur Begründungspflicht des Deutschen Patent- und Markenamts im Hinblick auf Vorentscheidungen zu vergleichbaren Zeichen (im Anschluss an EuGH Rs. C-39/08 und C-43/08).

BPatG, Beschluss vom 01.04.2009 – 29 W (pat) 13/06SCHWABENPOST
Art. 3 MRL, Art. 3 GG, § 61 Abs. 1 MarkenG

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BPatG 24 W (pat) 43/06: Unwirksame Zustellung (BIO SUN)

Leitsatz:

1. Eine über eine Ersatzzustellung nach § 180 ZPO aufgenommene Zustellungsurkunde erbringt nur Beweis darüber, dass der Postbedienstete die Sendung in einen an der Zustelladresse befindlichen Briefkasten eingelegt hat, nicht aber darüber, dass der Zustelladressat unter der betreffenden Adresse eine Wohnung unterhält. Die Urkunde stellt insoweit lediglich ein Indiz für das Vorhandensein einer Wohnung dar, das im Einzelfall entkräftet werden kann (im Anschluss an BGH NJW 1992, 1963).

2. Zur Heilung eines Zustellungsmangels.

BPatG, Beschluss vom 03.02.2009 – 24 W (pat) 43/06
MarkenG § 94 Abs. 1; VwZG a.F. §§ 3, 9 II; VwZG n.F. § 8; ZPO §§ 180, 182, 418

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OLG Hamburg: Erstreckung eines Verbotstenors auf ähnliche Domainnamen (günstigert.de)

Unabhängig von der konkreten Reichweite der Kerntheorie im Wettbewerbsrecht, kann deren Anwendung im Markenrecht wegen der Besonderheit dieser Rechtsmaterie nicht dazu führen, das von einem Verbotstenor in Bezug auf eine konkrete Marke auch alle diejenigen Zeichen erfasst sind, die – unabhängig von der konkreten Buchstabenfolge und -verteilung – allein demjenigen Strukturprinzip folgen, welches Anlass und Grundlage für das Verbot war. (Rn. 3)

OLG Hamburg, Beschluss vom 08.01.2009 – 5 W 1/09 – „gübstiger.de“ und „günstigert.de“
§§ 567, 793 ZPO

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BGH I ZR 63/06: Motorradreiniger

BGH, Urteil vom 18.12.2008 – I ZR 63/06Motorradreiniger (OLG Koblenz)
MarkenG § 14 Abs. 6 a.F.; BGB § 812 Abs. 1 Satz 1 Altern. 2; ZPO § 551 Abs. 2

Amtliche Leitsätze:

a) Hat eine Partei, die sowohl Revision als auch vorsorglich Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt hat, mit der Rechtsmittelschrift und weiteren Anträgen nur um Verlängerung der Frist zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde nachgesucht, so kann die Auslegung der Anträge auf Fristverlängerung anhand der Umstände des Einzelfalls ergeben, dass damit schlüssig auch um Verlängerung der Frist zur Begründung der Revision nachgesucht worden ist.

b) Ein Unternehmer, der im Inland Waren mit der Marke des Markeninhabers in dessen Auftrag versieht, ist nach Eintragung der Marke ohne besonderen Anlass nicht zu fortlaufenden Markenrecherchen über mögliche Löschungsverfahren verpflichtet.

c) Wird neben einer GmbH auch deren Geschäftsführer wegen Markenverletzung unter dem Gesichtspunkt ungerechtfertigter Bereicherung auf Herausgabe in Anspruch genommen, muss der Kläger im Prozess darlegen und gegebenenfalls beweisen, was der Geschäftsführer in seiner Person i.S. des § 812 Abs. 1 Satz 1 Altern. 2 BGB erlangt hat.

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