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BPatG Entscheidungen 19/2009

In der 19. Woche 2009 von den Marken-Beschwerdesenaten des Bundespatentgerichts veröffentlichte Entscheidungen:

Schutzfähigkeit wurde verneint:

BPatG, Beschluss vom 16.04.2009 – 25 W (pat) 27/07Triacid für „Desinfektionsmittel“ Volltext

BPatG, Beschluss vom 30.03.2009 – 27 W (pat) 127/08 – IR-Marke PLAY BOX für die Waren: 12 Sacoches de bicylettes, sacs et sacoches de bicyclettes pour enfants 18 Sacs de rangement, sacs de transport, sacs de sport autres que ceux adaptés aux produits qu’ils sont destinés à contenir, cartables. Volltext

BPatG, Beschluss vom 06.03.2009 – 25 W (pat) 28/07iFinder für verschieden Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 16, 35, 41, 42. Volltext

Bösgläubigkeit wurde verneint:

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BPatG 29 W (pat) 13/06: Begründungspflicht des DPMA im Hinblick auf Vorentscheidungen – SCHWABENPOST

Leitsatz:

Zur Begründungspflicht des Deutschen Patent- und Markenamts im Hinblick auf Vorentscheidungen zu vergleichbaren Zeichen (im Anschluss an EuGH Rs. C-39/08 und C-43/08).

BPatG, Beschluss vom 01.04.2009 – 29 W (pat) 13/06SCHWABENPOST
Art. 3 MRL, Art. 3 GG, § 61 Abs. 1 MarkenG

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EuGH: Gleichbehandlung von Markenanmeldungen – Zur Bindungswirkung von Voreintragungen

EuGH, Beschluss vom 12.02.2009 – C?39/08 und C?43/08 –
Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung – Richtlinie 89/104/EWG – Anträge auf Eintragung einer Marke – Einzelfallprüfung – Nichtberücksichtigung der früheren Entscheidungen – Offenkundige Unzulässigkeit

Die für die Eintragung zuständige nationale Behörde muss zwar im Rahmen der Prüfung einer solchen Anmeldung, soweit sie in dieser Hinsicht über Informationen verfügt, die zu ähnlichen Anmeldungen ergangenen Entscheidungen berücksichtigen und besonderes Augenmerk auf die Frage richten, ob im gleichen Sinne zu entscheiden ist oder nicht, doch ist sie keinesfalls an diese Entscheidungen gebunden. (Rn. 17)

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BPatG: SCHWABENPOST

BPatG, Beschluss vom 19.12.2007 – 29 W (pat) 13/06SCHWABENPOST
Art. 3 Abs. 1 lit. b) RL 89/104/EWG – § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG – Prüfungsrichtlinien des DPMA vom 27.10.1995 des DPMA vom 13.06.2005

Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) werden zur Auslegung von Art. 3 der Ersten Richtlinie des Rates der EG Nr. 89/104 vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (RL 89/104/EWG) – ABl. Nr. L 40/1 vom 11. Februar 1989 – folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt.

1. Fordert Art. 3 RL 89/104/EWG vom 21. Dezember 1988 eine Gleichbehandlung von Anmeldern, die untereinander im Wettbewerb stehen, bei der Eintragung von Marken zur Sicherung der Gleichheit der Wettbewerbschancen?

2. Wenn ja, ist das Gericht verpflichtet, konkreten Hinweisen auf eine wettbewerbsverzerrende Ungleichbehandlung nachzugehen und dabei Vorentscheidungen der Behörde in gleich gelagerten Fällen in die Prüfung einzubeziehen?

3. Wenn ja, ist das Gericht verpflichtet, das Verbot einer wettbewerbsverzerrenden Diskriminierung bei der Auslegung und Anwendung von Art. 3 RL 89/104 EWG vom 21. Dezember 1988 zu berücksichtigen, wenn es eine solche Diskriminierung festgestellt hat?

4. Wenn Fragen 1 bis 3 mit nein beantwortet werden, muss dann eine nationale gesetzliche Möglichkeit bestehen, dass zur Vermeidung der Verzerrrung des Wettbewerbs die nationale Behörde von Amts wegen die Verpflichtung hat, ein Nichtigkeitsverfahren früher zu Unrecht eingetragener Marken einzuleiten?