Von Red Bull bis Wolfskin – Eine kurze Geschichte von Tierlogo-Urteilen

Die Abmahnung von Jack Wolfskin wegen des „Tatzen“-Logos ist nicht der erste Streit um eine „Tiermarke“. Deshalb heute ein Rückblick auf Gerichtsverfahren um „Tiermarken“.

1. Marke „Ohne dich ist alles doof“ gegen „Mit Dir ist alles toll“

Eingetragen für Geschenkartikel sowie Postkarten

WBM Ohne Dich alles doof ./. Mit Dir ist alles toll!

Wer hat gewonnen? „Mit Dir ist alles toll!“ (OLG Köln, Urteil vom 2.3.2007 – 6 U 214/06 – Ohne Dich ist alles doof)

2. Marke „Wolfskin“ gegen „Wolfgang“

Eingetragen für die Waren Rucksäcke und Bekleidungsstücke

WBM Wolfskin ./. Wolfgang

Wer hat gewonnen? Wolfskin (OLG Hamburg: Hinweisbeschluss vom 21.2.2007 – 3 U 249/05)

3. Marke „Lacoste“-Krokodil gegen Marke Coccodrillo

Eingetragen für Bekleidung

IR Marke ./. coccodrillo

Wer hat gewonnen? Coccodrillo (BGH, Beschluß vom 22.9.2005 – I ZB 40/03 – coccodrillo)

Aus dem Beschluß: Zwischen einer Wort-/Bildmarke, bei der der Anfangsbuchstabe des Wortes „coccodrillo“ zu einer ovalen, in einer echsenartigen Tierfigur endenden Umrahmung des restlichen Wortbestandteils ausgebildet ist, und einer älteren, ein Krokodil darstellenden Bildmarke kann trotz Warenidentität und gesteigerter Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke eine Verwechslungsgefahr zu verneinen sein, wenn dem Bildbestandteil in der Gestaltung der angegriffenen Marke nur eine untergeordnete Bedeutung zukommt.

4. „Ferrari-Pferd“ gegen „Springendes Pferd“

Eingetragen für die Waren „Automobile und deren Ersatzteile“

BM Ferrari-Pferd ./. Springendes Pferd

Wer hat gewonnen? Ferrari (BGH, Urteil vom 19.2.2004 – I ZR 172/01 – Ferrari-Pferd)

Aus dem Urteil: … Ein sich aufbäumendes Pferd ist für die Waren „Automobile und deren Ersatzteile“, für die die IR-Marken Schutz genießen, nicht beschreibend und stellt regelmäßig auch keine einfachste geometrische Form oder graphische Gestaltung dar. Der Schutz der Bildmarken der Klägerin ist daher nicht auf einige wenige vom Berufungsgericht als charakteristisch angenommene Merkmale beschränkt, bei deren Fehlen von einer (absoluten) Zeichenunähnlichkeit auszugehen wäre. …

5. Marke „Red Bull“ gegen Marke „Blue Bull“

Eingetragen für die Waren „Speiseeis; feine Backwaren und Konditorwaren“

WBM Red Bull ./. WBM Blue Bull

Wer hat gewonnen? Red Bull (BPatG, Beschluß vom 6.10.2004 – 32 W (pat) 162/03 – Blue Bull/RED BULL)

6. Marke „Wolfskin“ gegen Taz

Eingetragen für T-Shirts, Sweatshirts, Handtücher, Mützen und Taschen

BM Jack Wolfskin Tatze ./. taz tazze

Wer hat gewonnen? Wolfskin (OLG Hamburg, Urteil vom 19.6.2002 – 5 U 64/01 -Jack Wolfskin)

7. Marke „Red Bull“ gegen „Red Bat“

Eingetragen für einen „Energy Drink“

WBM Red Bull ./. WBM mad bat (nach Umbennung „Mad Bat“, Logo identisch)

Wer hat gewonnen? Red Bull (LG Frankfurt a.M., Urteil vom 10.11.2000 – 3/12 O 139/00 – Red Bull)

8. PUMA gegen Sabel

Eingetragen für Bekleidungsstücke

puma ./. sabel

Wer hat gewonnen? Sabel (EuGH, Urteil vom 11.11.1997 – C-251/95 – Sabèl BV / Puma AG, Rudolf Dassler Sport)

Aus dem Urteil: Die rein assoziative gedankliche Verbindung, die der Verkehr über die Übereinstimmung des Sinngehalts zweier Marken zwischen diesen herstellen könnte, begründet für sich genommen keine „Gefahr von Verwechslungen …, die die Gefahr einschließt, daß die Marke mit der älteren Marke gedanklich in Verbindung gebracht wird“, i. S. des Art. 4 I lit. b 1. Richtlinie 89/104/EWG des Rates vom 21.12.1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken.

Aus der Schweiz: Wolfskin gegen TUC TUC

(Danke an Nedra für den Hinweis):

BM Pfote ./. IR-Marek TUC TUC

Wer hat gewonnen? TUC TUC (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 27.11.2007 – B-789/2007 -)

Falls interessierte Leser weitere Urteile zu Tiermarken kennen, bitte die Liste in den Kommentaren fortsetzen.

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Die Kanzlei Breuer Lehmann Rechtsanwälte ist auf Markenrecht spezialisiert. Gerne stehen wir Ihnen als Ansprechpartner zu Markenschutz, Markenanmeldung und Abmahnungen zur Verfügung. Sie erreichen uns telefonisch unter 089 666 610 89 oder per E-Mail an info@breuerlehmann.de.

2 Gedanken zu „Von Red Bull bis Wolfskin – Eine kurze Geschichte von Tierlogo-Urteilen

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