Schlagwort-Archive: Red Bull

OLG Hamburg: „Red Bull“ gegen „Bullenmeister“

Leitsatz
Die Bezeichnung „Bullenmeister“ für ein alkoholfreies Getränk nutzt die der bekannten deutschen Marke „Red Bull“ eigene Unterscheidungskraft und Wertschätzung ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise aus (§ 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG). Der Verkehr ordnet diese Bezeichnung infolge ähnlichkeitsbedingter Wiederkennung eines Markenbestandteils („Bull“) der bekannten Marke zu. Nicht hingegen handelt es sich lediglich – wie im Fall „Zwilling/Zweibrüder“ (BGH, Urt. v. 29.4.2004, Az. I ZR 191/01) – um eine für die Anname eines Verstoßes gegen § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG nicht ausreichende bloße Assoziation, die aufgrund einer geschickt gewählten begrifflichen Annäherung bestehende Zeichenunterschiede überwindet.

OLG Hamburg, Urteil vom 26.11.2009 – 3 U 201/08 – „Red Bull“ gegen „Bullenmeister“
§§ 670, 677, 683 BGB; §§ 14, 18, 19 MarkenG

Weiterlesen

Von Red Bull bis Wolfskin – Eine kurze Geschichte von Tierlogo-Urteilen

Die Abmahnung von Jack Wolfskin wegen des „Tatzen“-Logos ist nicht der erste Streit um eine „Tiermarke“. Deshalb heute ein Rückblick auf Gerichtsverfahren um „Tiermarken“.

1. Marke „Ohne dich ist alles doof“ gegen „Mit Dir ist alles toll“

Eingetragen für Geschenkartikel sowie Postkarten

WBM Ohne Dich alles doof ./. Mit Dir ist alles toll!

Wer hat gewonnen? „Mit Dir ist alles toll!“ (OLG Köln, Urteil vom 2.3.2007 – 6 U 214/06 – Ohne Dich ist alles doof)

2. Marke „Wolfskin“ gegen „Wolfgang“

Eingetragen für die Waren Rucksäcke und Bekleidungsstücke

WBM Wolfskin ./. Wolfgang

Wer hat gewonnen? Wolfskin (OLG Hamburg: Hinweisbeschluss vom 21.2.2007 – 3 U 249/05)

3. Marke „Lacoste“-Krokodil gegen Marke Coccodrillo

Eingetragen für Bekleidung

IR Marke ./. coccodrillo

Wer hat gewonnen? Coccodrillo (BGH, Beschluß vom 22.9.2005 – I ZB 40/03 – coccodrillo)

Aus dem Beschluß: Zwischen einer Wort-/Bildmarke, bei der der Anfangsbuchstabe des Wortes „coccodrillo“ zu einer ovalen, in einer echsenartigen Tierfigur endenden Umrahmung des restlichen Wortbestandteils ausgebildet ist, und einer älteren, ein Krokodil darstellenden Bildmarke kann trotz Warenidentität und gesteigerter Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke eine Verwechslungsgefahr zu verneinen sein, wenn dem Bildbestandteil in der Gestaltung der angegriffenen Marke nur eine untergeordnete Bedeutung zukommt.

4. „Ferrari-Pferd“ gegen „Springendes Pferd“

Weiterlesen