Die Firma Jack Wolfskin lässt durch die Kanzlei Harmsen & Utescher Nutzer der Bastelcommunity Dawanda.de, einem Onlinemarkt für Selbstgemachtes, abmahnen, die Artikel anbieten, auf denen Pfoten abgebildet sind, die der geschützen Marke von Jack Wolfskin („Tatze“) ähnlich sind. Für die Kosten der Abmahnung werden zwischen 750 – 1000 EUR (berechnet aus Streitwerten zwischen 20.000 – 25.000 EUR) in Rechnung gestellt (z.B.: hier und hier).
Update: Die Zahl der Abgemahnten hat sich inzwischen auf insgesamt fünf sechs acht zehn erhöht (Dawanda-Forum)
Update 23.10.2009: Stellungnahme von Jack Wolfskin: Gegen die zehn Anbieter, die Produkte mit Tatzen-Design auf der Plattform DaWanda.de verkauft hatten und daraufhin abgemahnt wurden, werden keine weiteren rechtlichen Schritte mehr verfolgt und die Kosten der Abmahnung erlassen. (PDF)
Hintergrund der „Tatzen“-Marke
Die Firma Jack Wolfskin vertreibt Produkte unter der Marke „Jack Wolfskin“, bei der neben dem Wort auch ein Tatzenabdruck (einer Wolfs-Pfote) verwendet wird. Diesen
Tatzenabdruck hat sie sich seit 1982 durch mehrere Markeneintragungen schützen lassen:
mit Priorität vom 23. 8. 1982 für Bekleidung, Zelte und Schlafsäcke,
mit Priorität vom 7. 7. 1984 u.a. für Rucksäcke, Taschen, Fahrradtaschen,
mit Priorität vom 7. 7. 1986 u.a. für Kopfbedeckungen, Planen und Segel,
mit Priorität vom 7. 4. 1989 für Turn- und Sportgeräte,
mit Priorität vom 26. 11. 1994 u.a. für Spiele,
und als Folge von vier Tatzenabdrücken
mit Priorität vom 18. 5. 1995 u.a. für alle vorgenannten Waren.
„Tatze“ gegen „Tazze“
Bereits 2002 hatte Jack Wolfskin die „Tatze“ erfolgreich gegen die Zeitung taz verteidigt. Die taz verwendet schon seit 1979 eine Pfote als Logo (die „Tazze“), hatte es allerdings versäumt, das Zeichen durch Eintragung als Marke zu schützen. Als die taz nun ihr Tatzen-Logo auf Bekleidung anbrachte, klagte Jack Wolfskin gegen die Verwendung. In der letzten Instanz entschied das OLG Hamburg zugunsten der Jack Wolfskin „Tatze“, dass die taz bestimmte Produkte wie Bekleidung nicht mit dem Tatzen-Logo versehen darf, egal ob mit oder ohne den Zusatz „taz“. In der Folge ergänzte die taz ihr Logo durch den Schriftzug „die tageszeitung“.
Den markenrechtlichen Unterlassungsanspruch begründete das Gericht damit, dass zwischen einem als Marke unter anderem für Outdoor-Bekleidung geschützten Tatzensymbol und einem fast identischen Tatzensymbol mit der Aufschrift „taz“, das ein Zeitungsverlag für Werbegeschenke wie T-Shirts, Sweatshirts, Handtücher, Mützen und Taschen verwendet, Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne besteht. (OLG Hamburg, Urteil vom 19.06.2002 – 5 U 64/01).
Anmerkungen:
Im Werbeblogger wird über die Reaktion von Dawanda.de berichtet, die inzwischen nach Aufforderung der beauftragten Kanzlei das Online-Angebot wohl von bestimmten „Tatzen“ und „Tatzenspuren“-Angeboten freiräumen.
Auf der einen Seite stellt sich natürlich die berechtigte Frage, ob hier von Jack Wolfskin nicht mit Kanonen auf Spatzen geschossen wird und die Abmahnungen die negative Netz-PR und einen damit verbundenen Imageverlust der Marke wert sind. Auf der anderen Seite hat Jack Wolfskin aber auch kein Monopol auf „Pfoten“-Abbildungen, d.h. nicht jedem der irgendwo eine Tatze abbildet, droht eine Abmahnung.
Interessante Hintergrundberichte finden sich im Werbeblogger (Und vor allem: Wie geht es weiter bei Jack? Sind dies die nächsten Opfer von Jack und dessen Anwalts-Rudel?), im Dawanda-Blog (Jack Wolfskin mahnt DaWanda-Hersteller ab), bei mediaclinique (Jack Wolfskin eröffnet Abmahn-Herbst!) und der taz (Jack Wolfskin gegen Hobby-Designer: Wenn die Wildnis abmahnt).
Einige Antworten zum „Tatzen“-Logo und Markenrecht:
1. Kann die mehr oder weniger naturgetreue Abbildung einer Pfote als Marke geschützt werden? Ja, denn Marken können aus Wörtern, Buchstaben, Zahlen, Abbildungen, dreidimensionalen Gegenständen und aus akustischen Signalen bestehen. Eine Marke kann nicht eingetragen werden, wenn ihr die Unterscheidungskraft fehlt. Alle Zeichen, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden, können daher als Marke geschützt werden. Also eine „Tatze“ für Bekleidung genauso wie ein „Apfel“ für Computer.
2. Eine Marke muss verteidigt werden. Wer eine Marke für bestimmte Produkte eingetragen hat, sollte gegen identische und ähnliche Verwendung der Marke durch Dritte auf den eingetragenen(!) Produkten vorgehen. Duldet er eine unberechtige Nutzung seiner Marke über einen längeren Zeitraum, schwächt dies sein Markenrecht und kann die spätere Durchsetzung erschweren.
3. Betroffen und Abmahngefährdet sind gewerbliche Verkäufer, die identische oder ähnliche Produkte anbieten, für die die Marke geschützt ist, so dass Verwechslungsgefahr droht. Damit droht vor allem Verkäufern von Bekleidung eine Abmahnung, wenn ein Käufer meinen könnte, das T-Shirt o.ä. sei – direkt oder in Lizenz – von Jack Wolfskin hergestellt. Hier stellt sich natürlich die Frage, wann Ähnlichkeit mit einer Tatzen-Marke vorliegt. Maßstab ist hierbei ein durchnittlich aufmerksamer und informierter (aber im Zweifel auch schützenswerter) Verbraucher. Es macht deshalb bei der Frage der Ähnlichkeit keinen Unterschied, ob es sich um einen Katzen- oder eine Wolfspfote handelt – was in einigen Forenbeiträgen als Unterscheidungskriterium genannt wurde. Denn der Durchschnitts-Verbraucher erkennt wohl eher nicht den Unterschied zwischen einer Katzen- oder Wolfspfote.
4. Mit der Abmahnung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert, die angesichts der Umstände, dass hier Markenverletzungen von Kleinsthändlern im Raum stehen, unverhältnismäßig erscheint. Die Unterlassungserklärung sieht insbesondere die Vereinbarung einer Vertragsstrafe von 10.000 EUR (!) für den Wiederholungsfall vor, was ein beträchtliches Risiko darstellt. Zusätzlich wird umfangreich Auskunft über Umsätze und Werbung, Schadensersatz, Vernichtung der vorhandenen Waren sowie Ersatz der Abmahnkosten der Kanzlei gefordert. Eine geforderte Unterlassungserklärung sollte daher nicht ohne anwaltliche Beratung abgegeben werden.
Weitere Fragen und Antworten zum Thema Jack Wolfskin Abmahnung lesen Sie hier.
Im Falle einer Abmahnung sollte man sich an einen spezialisierten Rechtsanwalt wenden und klären, ob und in welcher Form die Unterlassungserklärung abgegeben werden muss und ob die Abmahnkosten gerechtfertigt sind.
Haben Sie Fragen?
Die Kanzlei Breuer Lehmann Rechtsanwälte ist auf Markenrecht spezialisiert. Gerne stehen wir Ihnen als Ansprechpartner zu Markenschutz, Markenanmeldung und Abmahnungen zur Verfügung. Sie erreichen uns telefonisch unter 089 666 610 89 oder per E-Mail an info@breuerlehmann.de.
Inzwischen liegt eine Stellungnahme der Firma Jack Wolfskin zu den Abmahnungen vor (PDF):
Abmahnung von DaWanda-Anbietern wegen Markenrechtsverletzungen 19. Oktober 2009
In den letzten Tagen gab es auf verschiedenen Online-Plattformen Äußerungen zu Abmahnungen, die Jack Wolfskin wegen Markenrechtsverletzungen gegen Anbieter auf der Internet-Plattform „DaWanda“ ausgesprochen hat. Diese Vorfälle sind zwar bedauerlich, es handelt sich hier jedoch um eindeutige Markenrechtsverletzungen, auf die Jack Wolfskin zum Schutz der Marke leider mit Abmahnungen reagieren musste.
Die typische Jack Wolfskin Tatze ist als Marke geschützt. Daher dürfen Dritte keine ähnlichen oder identischen Zeichen für ähnliche und identische Waren, wie sie Jack Wolfskin anbietet, im geschäftlichen Verkehr benutzen. Jack Wolfskin als Markeninhaberin hat daher das Bestreben und die Pflicht, die Marke gegen ähnliche Drittzeichen zu verteidigen, da die Marke sonst geschwächt wird. Gemeinsam mit Anwälten prüft Jack Wolfskin in jedem Einzelfall sehr gründlich, ob die Voraussetzungen einer Markenverletzung vorliegen. Im Falle einer Markenverletzung sieht sich das Unternehmen gezwungen, dagegen vorzugehen, um die Markenrechte effektiv zu verteidigen.
Der Sachverhalt ist wie folgt: Auf der DaWanda-Plattform wurden verschiedene Artikel mit einem Tatzenabdruck angeboten. Die einzelnen Fälle wurden von Jack Wolfskin in enger Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten eingehend geprüft. Daraufhin wurden nur die Anbieter abgemahnt, deren Produkte die Markenrechte von Jack Wolfskin auch wirklich verletzen. Anbieter, deren Artikel mit Pfotenabdrücken keine Ähnlichkeit zur Jack Wolfskin Tatze aufweisen, können ihre Artikel selbstverständlich weiter unbeanstandet verkaufen. Zudem erfolgten die Abmahnungen auch wirklich nur dann, wenn ein Anbieter im geschäftlichen Verkehr gehandelt hat. Das Merkmal eines Handelns im geschäftlichen Verkehr liegt regelmäßig nur dann vor, wenn in der Vergangenheit Verkäufe in einem gewissen Umfang getätigt wurden, wohingegen Kleinstanbieter, die beispielsweise nur ein oder zwei Produkte pro Jahr verkaufen, natürlich nicht kontaktiert wurden.
Leider ist es notwendig ist, auch verhältnismäßig kleine Anbieter mit einer Abmahnung und entsprechender Kostenerstattung zu kontaktieren. Auch derartige Kleinanbieter sind, wenn sie sich mit ihren Produkten in den geschäftlichen Verkehr begeben, dazu verpflichtet, vor Bewerbung und Verkauf dieser Produkte die Verletzung von Markenrechten Dritter zu überprüfen bzw. auszuschließen. Dies ist in den vorliegenden Fällen nicht erfolgt.
Wenn verhältnismäßig kleine Unternehmer abgemahnt werden, wird darauf geachtet, die Kosten möglichst gering zu halten. Normalerweise berechnen sich die Kosten eines Abmahnschreibens nach dem zugrunde liegenden Gegenstandswert, der anhand Jack Wolfskin, der verletzten Marke bestimmt wird. Dieser wurde in den vorliegenden Fällen so gering wie möglich angesetzt. Die sich daraus ergebenen Kosten in Höhe von Euro 991,00 sind für einen Kleinunternehmer noch immer verhältnismäßig hoch, jedoch ist dieser für die Entstehung der Kosten verantwortlich, da er markenverletzende Ware verkauft hat und Jack Wolfskin dadurch zur Verteidigung der Marke gezwungen war.
Dabei handelt es sich nicht um eine „Strafzahlung“, sondern um die Kosten, die Jack Wolfskin durch die Einschaltung der Anwälte entstanden sind und die im Falle der begründeten Abmahnung stets vom Markenverletzer übernommen werden müssen. Somit dient die Abmahnung auch einer schnellen und relativ kostengünstigen Beendigung der Angelegenheit. Sie verhindert also zusätzliche häufig weit höhere Kosten im Falle einer Einschaltung der Gerichte.
Ich danke für Ihren Artikel! Es ist richtig – Wolfskin tut sich mit dieser Aktion nicht gut. Ich gehöre zur Dawanda Community, die nahezu geschlossen hinter den abgemahnten Mitgliedern steht. Auch finanziell!
Denn wie kann z.B. ein krallenloses Katzenpfötchen aus glitzerndem Strass in völlig anderer Form eine Verwechslungsgefahr für den Regenjackenhersteller aus dem Taunus bedeuten?
Wen es interessiert: Einige der abgemahnten Artikel kann man sich mittlerweile in der Galerie des dazugehörigen Spiegel-Artikels ansehen.
Man sollte dazu bemerken, dass bei vielen der abgemahnten Artikeln in meinen Augen keine Verwechslungsgefahr bestand.
Es ging u.a. um:
– Schminkspiegel und andere Produkte, die lizensierten (und gewerblich nutzbaren) Michael-Miller Stoff verwendeten, auf dem eng aneinander viele kleine Katzenpfoten zu sehen waren
– Vinyl-Wandtattoos mit einer laaaaangen Reihe an kleinen Katzenpfoten
– T-Shirts mit mehreren glitzernden Katzenpfoten und einer spielenden Katze.
Jack Wolfskin behauptet: „Anbieter, deren Artikel mit Pfotenabdrücken keine Ähnlichkeit zur Jack Wolfskin Tatze aufweisen, können ihre Artikel selbstverständlich weiter unbeanstandet verkaufen.“
Es fehlt die Definition, welche Pfote denn demnach aus JW’s Sicht erlaubt wäre. Ich sage bewusst JW’s Sicht, denn bei vielen Artikel kann ich mir nur schwerlich vorstellen, dass ein Gericht eine Verwechslungsgefahr bestätigen würde. Nur wer von den kreativen „Davids“ hat die Zeit, Energie und vor allem das Kapital, den Goliath herausfordern?
Jedes Tier hinterlässt einen Pfotenabdruck. Die beanstandeten Pfoten waren eben keine Tatzen und schon gar keine Wolfstatzen mit Krallen. Es wäre niemand auf den Gedanken gekommen, dass hier in irgendeiner Weise die „berühmte“ Outdoor-Marke JW gemeint sein könnte.
Interessante Fragen wirft dies auch im Hinblick auf andere kommerzielle Hersteller auf, denn laut DPMA ist der Abdruck ja in so ziemlich allen textilen Klassen (und beim Waschmittel) geschützt. Mir fallen dann sofort die Fleecedecken des Discounters und unzählige Katzen-Kratzbäume ein.
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Danke für diesen informativen Artikel.
JW hat sein Image hiermit wohl ordentlich ramponiert. Mit meinem Jäckchen dieser Firma traue ich mich jedenfalls nicht mehr auf Straße, muss man sich ja schämen für.
Es fällt (noch?) eine gewisse Zurückhaltung der Printmedien in diesem Zusammenhang auf, haben wohl möglicherweise Angst vor Stornierung von Anzeigenschaltungen.
Aber ein gutes hat die Geschichte: bin über Wikipediaartikel zu JW auf einen Test bei Stiftung Warentest gestoßen, nachdem JW Auskünfte über Produktionsbedingungen (u.a. wohl Vietnam) neben Lowe Alpine als einziger Hersteller im Testumfeld verweigert hat. Nuja, die werden schon wissen warum, und ich weiß wo mein nächstes Ski-Jäckchen sicher nicht herkommen wird, egal ob sie in dieser Sache bezüglich DaWanda nochmal zurückrudern oder auch nicht.
Stellungnahme von Jack Wolfskin (23.10.2009, PDF):
Jack Wolfskin reagiert auf Kritik beim Vorgehen zum Markenschutz
Die zum Teil heftigen Reaktionen im Internet auf unser Vorgehen in Fällen von Markenrechtsverletzungen führen zu einem Einlenken. Gegen die zehn Anbieter, die Produkte mit Tatzen-Design auf der Plattform DaWanda.de verkauft hatten und daraufhin abgemahnt wurden, werden wir keine weiteren rechtlichen Schritte mehr verfolgen.
Der Schutz unserer Marke hat für uns oberste Priorität. Wir sind immer bemüht, mit Augenmass und nur dort vorzugehen, wo wir unsere Schutzrechte wirklich gefährdet sehen. Die zum Teil heftige Kritik unserer Kunden in den aktuellen Fällen der DaWanda-Anbieter nehmen wir ernst und zum Anlass, unser Vorgehen kritisch zu hinterfragen. Dies bedeutet, dass wir mit dem Entfernen der betroffenen Produkte von der Internetplattform die Fälle als erledigt ansehen, keine weiteren rechtlichen Schritte verfolgen und den Anbietern die vor allem kritisierten Kosten erlassen.
Darüber hinaus werden wir unser Vorgehen in Fällen von kleingewerblichen Angeboten verändern. Hier werden wir in Zukunft zunächst auf anwaltliche Schritte verzichten und selbst Kontakt aufnehmen. Kommt es zu einer Einigung, sollen Kosten möglichst ganz vermieden werden. Anwaltliche Hilfe soll in Zukunft erst ein letzter Schritt sein.
An der großen Emotionalität, mit der die Debatte geführt wurde, sehen wir, wie hoch die Erwartungshaltung an uns ist. Dem wollen wir gerecht werden. Wir haben uns der Kritik gestellt, unser Vorgehen kritisch durchleuchtet und werden in Zukunft sensibler agieren.
Also, wenn ich es jetzt richtig verstanden habe, sind Tierurnen mit Tatzen drauf nicht abmahngefärdet?!
harmlose bastler abmahnen, aber selber bei anderen klauen:
http://www.outdoor-camping-blog.de/allgemein/jack-wolfskin-klaut-bei-mitbewerbern.html
so wie es aussieht, hat jack wolfskin jetzt selber eine abmahnung bekommen:
http://www.outdoor-camping-blog.de/allgemein/jack-wolfskin-klaut-bei-mitbewerbern.html
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Scheinbar lernen die Firmen nicht aus der Geschicht. Gerade eben hat es Schwalbe aka Ralf Bohle GmbH mit Abmahnungen versucht. Ergebiss: virtueller Selbstmorde.
Geschichte:
http://www.tomsbikecorner.de/fahrrad-tipps/abmahnung-ralf-bohle-schwalbe
http://www.mtb-news.de/forum/showthread.php?t=460417
Es geht weiter mit den Abmahnungen: http://www.ratgeberrecht.eu/abmahnung/abmahnung-der-firma-jack-wolfskin-durch-kanzlei-harmsen-utescher.html
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