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BPatG: Marke „WEIHNACHTS-ZAUBER“ nicht für Schokolade schutzfähig

Der Begriff „Weihnachts-Zauber“ ist für Schokoladewaren nicht als Marke schutzfähig. Der Verkehr wird in diesem Begriff keine auf eine bestimmte betriebliche Herkunft hinweisende Wortschöpfung sondern in erster Linie eine werbeübliche Anpreisung sehen, die auf weihnachtstypische Eigenschaften, nämlich besondere Geschmacksrichtungen und Verpackungen der (Schokolade-) Waren hindeutet, für die dieser Begriff als Marke geschützt werden soll. Der angemeldeten Marke fehlt deshalb jegliche Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG).

BPatG, Beschluss vom 29.10.2009 – 25 W (pat) 72/09WEIHNACHTS-ZAUBER
§ 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG

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Markenrecht Aktuell: BPatG Entscheidungen 48/2009

In der 48. Woche 2009 von den Beschwerdesenaten des Bundespatentgerichts veröffentlichte Entscheidungen zum Markenrecht:

Schutzfähigkeit bejaht:

BPatG, Beschluss vom 09.10.2009 – 25 W (pat) 51/09 – Marke Mango de Kiwi u.a. für folgende Waren der Klassen 5, 30 und 32: „Tee und teeähnliche Erzeugnisse (Kräutertees und Früchtetees) für medizinische Zwecke, auch vitaminisiert und/oder aromatisiert und/oder instantisiert und/oder mineralisiert; …“; siehe auch BPatG, Beschluss vom 09.10.2009 – 25 W (pat) 43/09 – Marke Pitaya de Limone

Schutzfähigkeit verneint:

BPatG, Beschluss vom 12.11.2009 – 25 W (pat) 79/09Toast & Snack für die Waren „Getreidepräparate, Teigwaren, Backwaren, jeweils auch mit Füllungen von Milchprodukten, Fleisch, zubereitetem Obst, Gemüse, Kräutern und/oder Gewürzen“

BPatG, Beschluss vom 29.10.2009 – 25 W (pat) 72/09WEIHNACHTS-ZAUBER für die Waren „Klasse 30 Schokoladewaren“

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