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BPatG: „Schloss Freudenstein“ Markenschutz für historische Gebäude Beschluss vom 28.04.2009 – 33 W (pat) 83/07

Die Bezeichnung Schloss Freudenstein ist als Marke u.a. für Porzellan und Spiele schutzfähig. Das in Freiberg/Sachsen gelegene Schloss Freudenstein ist kein Wahrzeichen oder Symbol für die Stadt oder die Region und als historisch denkmalgeschütztes Gebäude nicht geeignet, Industrien mit intensiver Maschinennutzung, wie die Produktion von Klein- und Zierwaren, zu beherbergen. Ein Freihaltebedürfnis nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG besteht daher nicht.

BPatG, Beschluss vom 28.04.2009 – 33 W (pat) 83/07Schloss Freudenstein
§ 8 Abs. 2 Nr. 1 und 2 MarkenG

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BPatG Entscheidungen 22/2009

In der 22. Woche 2009 von den Marken-Beschwerdesenaten des Bundespatentgerichts veröffentlichte Entscheidungen:

Schutzfähigkeit wurde verneint:

BPatG, Beschluss vom 05.05.2009 – 33 W (pat) 94/07 – Wortmarke „Neue Wege mit Energie“ für Waren und Dienstleistungen auf dem Energiesektor. Volltext

BPatG, Beschluss vom 05.05.2009 – 33 W (pat) 17/09 – Wortmarke PreFlight für die Dienstleistung „Marktforschung“ (Klasse 35). Volltext

BPatG, Beschluss vom 30.04.2009 – 25 W (pat) 12/07kaufmann u.a. für Dienstleistungen „Beratung in Fragen gewerblicher Schutzrechte; Dienstleistungen in Prozessangelegenheiten; Forschungen auf dem Gebiet der Technik“ Volltext

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