Zwischen den Marken Citiboerse und CITIBOND besteht eine assoziative Verwechslungsgefahr unter dem Gesichtspunkt einer Zeichenserie, da über 100 Marken mit dem Stammbestandteil „CITI“ für die Widersprechende in Deutschland geschützt sind und aufgrund allgemeiner Bekanntheit ein Hinweischarakter auf die Widersprechende gegeben ist. Die angegriffene Marke passt von der Wortbildung her in die Zeichenserie der Widersprechenden, da „CITI“ am Anfang steht. Auch wenn den Marken aus der Zeichenserie der Widersprechenden häufig ein englischer Begriff folgt, rechtfertigt dies keine abweichende Beurteilung, zumal englische und deutsche Begriffe häufig gleichgewichtig wahrgenommen werden bzw. keine Unterschiede mehr gemacht werden und vorliegend zudem bei einigen der Marken aus der Zeichenserie der entsprechende zweite Wortbestandteil auch als deutsches Wort verstanden werden kann (z. B. „CITICARD“, „CITIGOLD“, „CITIFONDS“, „CITIPARTNER“ und „CITIFAX“).
BPatG, Beschluss vom 07.04.2009 – 33 W (pat) 67/07 – Citiboerse ./. CITIBOND und CITIBANK
§ 9 Abs 1 Nr. 2 MarkenG