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BPatG: Löschung der Marke BINARY für Uhren

Die Marke BINARY stellt sich im Hinblick auf die beschwerdegegenständlichen Waren Uhren und Zeitmessinstrumente als bloße sachbezogene Warenangabe dar, die gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG von der Eintragung ausgeschlossen ist. Die beteiligten Verkehrskreise entnehmen regelmäßig der Kennzeichnung auf dem Ziffernblatt den Hinweis auf die betriebliche Herkunft einer Uhr. Die Bezeichnung „BINARY“ erscheint in den vorgelegten Werbeanzeigen des Markeninhabers hingegen lediglich in der Kombination „Binary Uhr“ bzw „BINARY WATCH“ und damit als bloße Warenangabe.

BPatG, Beschluss vom 04.02.2009 – 28 W (pat) 104/08BINARY
§ 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG

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BPatG Entscheidungen 12/2009

In der 12. Woche 2009 von den Marken-Beschwerdesenaten des Bundespatentgerichts veröffentlichte Entscheidungen:

BPatG, Beschluss vom 25.02.2009 – 25 W (pat) 110/06ARCHPLAN für „Dienst- und Werkleistungen von Ingenieuren, Dienst- und Werkleistungen von Architekten“. Fehlende Unterscheidungskraft. BPatG Volltext

BPatG, Beschluss vom 17.02.2009 – 33 W (pat) 51/07 – IR Wort-/Bildmarke INFOR ./. Wort-/Bildmarke INFOR Verwechslungsgefahr. BPatG Volltext

BPatG, Beschluss vom 17.02.2009 – 33 W (pat) 89/07 – Wortmarke Saugauf Beschreibende Angabe und fehlende Unterscheidungskraft. Volltext

BPatG, Beschluss vom 12.02.2009 – 25 W (pat) 32/07 – Wortmarke RenuVitalis ./. RENU MULTI-PLUS Verwechslungsgefahr für die Waren „pharmazeutische und medizinische Erzeugnisse“ Volltext

BPatG, Beschluss vom 04.02.2009 – 28 W (pat) 104/08 – Wortmarke BINARY für die Waren „Uhren und Zeitmessinstrumente“ Löschung, da bloße sachbezogene Warenangabe. Volltext

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