LG Hamburg: Wettbewerbsverstoß einer ausländischen Versandapotheke durch Bonus- und Zuzahlungsangebote

LG Hamburg Urteil vom 17.08.2006 – 315 O 340/06

Wettbewerbsverstoß einer ausländischen Versandapotheke durch Bonus- und Zuzahlungsangebote bei dem Vertrieb verschreibungspflichtiger Arzneimittel nach Deutschland unter Verstoß gegen die Arzneimittelpreisverordnung

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LG Hamburg: Zulässige Werbegabe eines „Teebeutel-Sets“ mit Werbeaufdruck

LG Hamburg Beschluß vom 19.5.2005, 312 O 346/05

Wettbewerbswidrige Heilmittelwerbung: Zulässige Werbegabe eines „Teebeutel-Sets“ mit Werbeaufdruck für ein zulassungspflichtiges Arzneimittel an Ärzte auf einem Facharztkongress

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OLG Stuttgart: Verstoß gegen das Zuwendungsverbot bei „Gratis“-Abgabe von Gleitsichtgläsern

OLG Stuttgart, Urteil vom 24.02.2005 – 2 U 143/04
Wettbewerbswidrige Werbung eines Augenoptikers: Verstoß gegen das Zuwendungsverbot bei „Gratis“-Abgabe eines von zwei Gleitsichtgläsern

Der Begriff der nach § 7 Abs. 1 HWG verbotenen Zuwendungen und sonstigen Werbegaben ist nach Wegfall von RabattG und ZugabeVO eigenständig zu bestimmen und insbesondere am Schutzzweck des HWG auszurichten; er umfasst grundsätzlich auch Geld- und Naturalrabatte.

Es verstößt gegen das Zuwendungsverbot des § 7 Abs. 1 HWG, wenn bei der Werbung für eine Gleitsichtglasbrille eines der Gläser als gratis herausgestellt wird. Der Ausnahmetatbestand des § 7 Abs. 1 Nr. 1 HWG (Geringwertigkeit) greift in einem solchen Fall (Wert des Glases 90,- EUR) nicht ein.

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OLG Karlsruhe: Angabe eines maximalen Wirkstoffgehalts auf der Verpackung eines Fertigarzneimittels

OLG Karlsruhe Urteil vom 22.02.2006 – 6 U 86/05

Irreführende Werbung: Angabe eines maximalen Wirkstoffgehalts auf der Verpackung eines Fertigarzneimittels

Liegt der Wirkstoffgehalt eines pflanzlichen Arzneimittels zwischen 1.350 mg und 2.700 mg pro Dragee, so ist die hervorgehobene Werbeaussage „Extra stark, bis zu 2.700 mg Baldrian pro Dragee“ irreführend.

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BGH: Vitamin-Zell-Komplex

BGH, Urteil vom 24.02.2005 – I ZR 101/02 – Vitamin-Zell-Komplex (OLG Celle)
UWG § 2 Abs. 1 Nr. 3, § 4 Nr. 9, § 8 Abs. 3 Nr. 1

Für die Eigenschaft als Mitbewerber kommt es allein auf das tatsächliche Bestehen eines Wettbewerbsverhältnisses an. Es ist dafür unerheblich, ob die eigene Tätigkeit des Anspruchstellers, die das Wettbewerbsverhältnis begründet, gesetzwidrig oder wettbewerbswidrig ist. Ein Mitbewerber, der sich so im geschäftlichen Verkehr verhält, verliert grundsätzlich nicht den Schutz gegen unlauteren Wettbewerb.

Ansprüche aus ergänzendem wettbewerbsrechtlichem Leistungsschutz wegen Herkunftstäuschung und unlauterer Rufausbeutung sind nicht schon dann ausgeschlossen, wenn der Vertrieb des nachgeahmten Produkts gegen ein gesetzliches Verbot verstößt oder selbst wettbewerbswidrig ist.

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OLG München: Bezug von Fertigarzneimitteln aus dem Vereinigten Königreich

OLG München, Urteil vom 29.09.2005 – 6 U 5492/04 – Bezug von Fertigarzneimitteln aus dem Vereinigten Königreich

Die Verbringung dieses Arzneimittels vom Vereinigten Königreich nach Deutschland ist gemäß § 73 Abs. 3 AMG zulässig. Dort ist nur vorausgesetzt, dass das fragliche Fertigarzneimittel (hier) im Vereinigten Königreich „in Verkehr gebracht werden“ darf.

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OLG Frankfurt a.M.: Gewerbliche Diät- und Ernährungsberatung durch einen Arzt

OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 14.04.2005 – 6 U 111/04 – Gewerbliche Diät- und Ernährungsberatung durch einen Arzt

Ein Arzt, der im Zusammenhang mit seiner ärztlichen Tätigkeit als X-Ernährungsberater fungiert, nutzt im Wettbewerb mit sonstigen Anbietern von Methoden und Mitteln zur Gewichtsreduktion sein Ansehen als Arzt und dieses Verhalten kann den Wettbewerb verfälschen, da der Verkehr mit dem Berufsbild des Arztes eine von kommerziellen Interessen weitgehend unabhängige Tätigkeit zum Wohle des Patienten verbindet.

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