Die Veröffentlichungen des Bundespatentgerichts in Markensachen in der 11. Woche 2008:
BPatG, Beschluss vom 27.11.2008 – 27 W (pat) 90/07 – SchauHör Volltext
Auch wenn die Bezeichnung „SchauHör“ aus für sich genommen schutzunfähigen Wortteilen besteht, so ist doch ihre aus dem üblichen Rahmen fallende Schreibweise zu berücksichtigen, die darin zu sehen ist, dass die beiden Imperativformen der Verben „schauen“ und „hören“ zusammengeschrieben sind und aus jeweils einem beginnenden Großbuchstaben und hieran anschließenden Kleinbuchstaben zusammengesetzt sind, wobei auch die Anlehnung der Wortfolge an die geläufige Aufforderung „schau her“ ihr eine gewisse Eigenart verleiht, die schutzbegründend wirkt.
Damit erfüllt die Anmeldemarke in der angemeldeten Form noch die geringstmöglichen Anforderungen an die Hauptfunktion einer Marke, so dass ihr insoweit die nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG erforderliche Unterscheidungskraft eben noch zuzubilligen ist.
BPatG, Beschluss vom 15.01.2008 – 33 W (pat) 205/01 – GALLUP / GALLUP Volltext
BPatG, Beschluss vom 23.01.2008 – 32 W (pat) 56/06 – Bucovina Club Volltext
BPatG, Beschluss vom 30.01.2008 – 32 W (pat) 59/07 – Actor Wanted Volltext
BPatG, Beschluss vom 20.02.2008 – 28 W (pat) 7/07 – Skyblue Volltext
BPatG, Beschluss vom 26.02.2008 – 33 W (pat) 23/06 – BAUPROTECT Volltext