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OLG Hamburg: „War das Ernst? Oder August?“

OLG Hamburg, Urteil vom 15.05.2007 – 7 U 23/05 – „War das Ernst? Oder August?“
§§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2, 818 Abs. 2, Art. 5 GG

Die Nutzung eines prominenten Namens im Rahmen einer Produktwerbung kann auch dann das Persönlichkeitsrecht des Namenträgers verletzen und einen fiktiven Lizenzanspruch auslösen, wenn die Werbeanzeige ein satirisches Wortspiel enthält.

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