BPatG, Beschluss vom 15.02.2005 – 27 W (pat) 339/03 – TAE-BO
§ 8 Abs. 2 Nr. 1 oder 2 MarkenG
Zu diesem Beschluss ist ein Berichtigungsbeschluss ergangen am 05.07.2005
Die Bezeichnung „Tae-Bo“ ist keine ausschließlich beschreibende und damit freizuhaltende Sachaussage.