BPatG, Beschluss vom 17.12.2008 – 24 W (pat) 105/06 –
Die Wortmarke NATURAL essences ist für die Waren „Bimsstein“, „Schleifmittel für die Körper- und Schönheitspflege“, „Massagehandschuhe“, „Schwämme“, „Bürsten“ und „kosmetische Pinsel und Puderquasten“ unterscheidungskräftig.