Schlagwort-Archive: Marken und Kennzeichen

EuGH: BioID

EuGH, Urteil vom 15.09.2005 – C-37/ 03 P
„Rechtsmittel – Gemeinschaftsmarke – Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 40/ 94 – Wortbildmarke – BioID – Absolutes Eintragungshindernis – Marke ohne Unterscheidungskraft“

1. Das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 5. Dezember 2002 in der Rechtssache T-91/ 01 (BioID/ HABM [BioID], Slg. 2002, II-5159) wird aufgehoben.

2. Die Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 20. Februar 2001 wird abgewiesen.

3. Die Rechtsmittelführerin trägt die Kosten beider Instanzen.

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OLG Köln: Altenburger Ziegenkäse

OLG Köln, Urteil vom 09.03.2007 – 6 U 166/06 – Altenburger Ziegenkäse (LG Köln)
VO (EG) Nr. 510/2006 Art. 2, 13; VO (EG) Nr. 2081/92 Art. 17 MarkenG § 135

Eine für Käse geschützte geografische Herkunftsbezeichnung darf nicht verwendet werden, wenn die zur Herstellung des Käses verwendete Milch von Tieren stammt, die ständig in Ställen außerhalb des Ursprungsgebietes gehalten werden. Das gilt auch dann, wenn das Futter der Tiere aus dem Ursprungsgebiet stammt und der Standort der Ställe nur wenige Kilometer von dessen Grenze entfernt ist.

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BGH: Abschlußstück

BGH, Urteil vom 05.12.2002 – I ZR 91/00 – Abschlußstück (OLG Frankfurt am Main)
MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2

a) Die Formgestaltung einer Ware wird vom Verkehr regelmäßig nicht in gleicher Weise wie Wort- und Bildmarken als Herkunftshinweis aufgefaßt, weil es dabei zunächst um die funktionelle und ästhetische Ausgestaltung der Ware selbst geht. Etwas anderes kann allerdings gelten, wenn der Verkehr aufgrund der Kennzeichnungsgewohnheiten auf dem einschlägigen Warengebiet geneigt ist, auch einzelnen Formelementen in einer Gesamtaufmachung eine eigenständige Kennzeichnungsfunktion zuzuerkennen.

b) Der Schutz des Markenrechts richtet sich auch bei einer dreidimensionalen Marke gegen die Beeinträchtigung der Herkunftsfunktion der Marke, nicht gegen die Übernahme ästhetischer Gestaltungsgedanken durch Mitbewerber für deren Waren.

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BGH: AIDOL

BGH, Urteil vom 08.02.2007 – I ZR 77/04 – AIDOL (OLG Hamburg)
MarkenG § 24 Abs. 1

Verwendet ein Händler zu Werbezwecken eine fremde Marke als Metatag im HTML-Code oder in „Weiß-auf-Weiß-Schrift“, kann er sich nur dann auf die Erschöpfung der Rechte aus der Marke berufen, wenn sich die Werbung auf konkrete Originalprodukte dieser Marke bezieht (im Anschluss an BGHZ 168, 28 – Impuls).

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OLG Hamburg: Prismenpackung

OLG Hamburg, Urteil vom 03.03.2006 – 5 U 5/05 – Prismenpackung
MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2

1. Werden Zigaretten in mit der Bezeichnung „Calumé“ und weiteren Angaben versehenen Packungen in verschiedenen Farben angeboten, die sich von einer viereckigen Zigarettenpackung nur durch leicht abgeschrägte Ecken unterscheiden, misst der Verkehr dieser Formgestaltung keine herkunftshinweisende Bedeutung bei.

2. Zwischen einer u.a. für Zigaretten eingetragenen Formmarke, die eine neutrale Packungsform mit abgeschrägten Ecken schützt (sog.“Prismenpackung“ ), und den für die Zigaretten „Calumé“ verwendeten Packungen besteht keine Verwechslungsgefahr.

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OLG Frankfurt am Main: Kollektivmarke Volksbank

OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 01.02.2007 – 6 U 63/06 – Kollektivmarke Volksbank
MarkenG §§ 14, 15, 51, 55; UWG §§ 4 Nr. 11, 5; KWG §§ 39 II, 43 II; ZPO § 32

Die Bezeichnung „Volksbank“ ist von Haus aus nicht unterscheidungskräftig. Denn der Begriff „Volksbank“ ist eine Bezeichnung zur Benennung einer in bestimmter Weise strukturierten Bank (vgl. BGH, GRUR 1992, 865 – Volksbank).

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HABM: RadioCom

HABM, Entscheidung vom 07.07.2006 – R 1266/2005-1 – RadioCom

Somit ist die Marke, die sich aus den Worten „Radio“ und „Com“ zusammensetzt und bei der kein merklicher Unterschied zwischen dem Gesamtbegriff und der bloßen Summe ihrer einzelnen Bestandteile besteht, für die angemeldeten Dienstleistungen eine beschreibende Angabe im Sinne des Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe c GMV, die für Wettbewerber freigehalten werden muss.

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OLG Köln: WISAG

OLG Köln, Urteil vom 14.07.2006 – 6 U 226/05 – „WISAG“ – Irreführung über Unternehmensform durch Unternehmensbezeichnung? (LG Köln)
MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2, § 15 Abs. 2; UWG § 5 Abs. 2 Nr. 3; HGB § 18 Abs. 2

Die Berufung der Klägerin gegen das am 3. November 2005 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln – 84 O 28/05 – wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann jedoch die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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EuG: Hooligan

EuG, Urteil vom 01.02.2005 – T-57/03 – Hooligan
„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung des Wortzeichens HOOLIGAN als Gemeinschaftsmarke – Ältere Wortmarken OLLY GAN – Sach- und Rechtsvortrag, der nicht gegenüber dem HABM vorgebracht wurde – Zulässigkeit – Verwechslungsgefahr“

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

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