Persil Historischer Werbespot 1956 ist das Geburtsjahr des Werbefernsehens in Deutschland. Hier der erste Werbespot, der in Schwarzweiß über den Bildschirm flimmerte: (via Werbeblogger)
Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart im Streit um Verwertungsrechte zwischen dem Württembergischen Fußballverband e.V. und der Hartplatzhelden GmbH.
Der 2. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart hat heute in einem Rechtsstreit des Württembergischen Fußballverbandes e.V. (wfv) gegen eine private Betreiberin eines frei zugänglichen Internetportals deren Berufung gegen das Verbotsurteil des Landgerichts Stuttgart zurückgewiesen.
Das Oberlandesgericht bestätigt, dass der Württembergische Fußballverband verlangen darf, dass der private Betreiber „Filmaufzeichnungen von Fußball-Verbandsspielen, Fußball-Verbandspokalspielen, Fußball-Auswahlspielen, Fußball-Freundschafts- und -Turnierspielen sowie Fußball-Hallenspielen, die im Verbandsgebiet des Klägers ausgetragen werden und für die der Kläger oder seine Organe spielleitende Stelle sind“, unterlassen muss.
Ausgewischt „Scheibenwischer“ heisst jetzt „Satire Gipfel“, nachdem Dieter Hildebrandt dem Kabarettisten Mathias Richling untersagen ließ, den Titel „Scheibenwischer“ zu verwenden. „Richling macht eine andere Sendung, also soll er sie auch anders nennen“, sagt Hildebrandt. Die Namensrechte am „Scheibenwischer“ ließ sich Hildebrandt bereits bei der Gründung des Kabarettklassikers 1980 sichern. Aus Altersgründen hatte er sich 2003 aus der Sendung zurückgezogen. Ob der 81-Jährige den Sendern den Titel nun ohne Weiteres verbieten kann, ist zwar strittig, doch weder BR noch Richling wollen es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen – auch aus „Respekt vor diesem großen Mann“. (via)
„Garfield minus Garfield„ Fett, faul, mäßig lustig: Nicht ohne Grund war die Katze „Garfield“ fast aus der Comic-Szene verschwunden. Bis der Zeichner Dan Walsh den Kult-Kater einfach aus den Strips herausretuschierte – und durch das Experiment eine erstaunlich komische Form des Genres schuf. (via)
Sex sells Werberat rügt sexistische Kampagnen von Hotelbetreiber und Baufirma (via)
Der Süddeutsche Verlag stellt sein Magazin “wir” nach nur einer Testausgabe wieder ein.
Begründet wird der Schritt mit dem momentan schwierigen Marktumfeld im Printgeschäft. Die angepeilte Verkaufsauflage von 50.000 Exemplaren sei nicht erreicht worden. (via retromedia und SPON)
Teure Markenanmeldung „Currywurst & Schampus“: Die Verwendung der Bezeichnung „Champagner“ für Produkte und in der Werbung birgt ein erhebliches Abmahnrisiko.
Die Anmeldung der Wort-/Bildmarke „Currywurst & Schampus“ hat sich für einen Berliner Gastronomen als ein teures Vergnügen erwiesen. Die am Februar 2008 u.a. für Dienstleistungen zur Beherbergung und Verpflegung von Gästen angemeldete Marke überlebte gerade einmal bis zum September 2008, dann musste er die Marke wegen Verzicht löschen lassen.
Registernummer: 302008009841.4
Wort-/Bildmarke:
Klassen: 30: Ketchup (Sossen)
43: Dienstleistungen zur Beherbergung und Verpflegung von Gästen
Marke gelöscht am: 22.09.2008
Dabei stand hinter der Markenanmeldung eine an sich leckere Idee und eine eine ungewöhnliche kulinarische Kombination: Zur Currywurst wurde Champagner serviert.
Abmahnung bei Verwendung der Bezeichnung Champagner
Das Kammergericht Berlin hat in einem Rechtsstreit zwischen dem Axel Springer Verlag und der Stiftung Warentest zur Frage der Verwendung des Begriffs „Test“ als Titel einer Zeitschrift entschieden.
Die Klage der Stiftung Warentest, die gegen die Verwendung des Titels „Auto Test“ vorgegangen war, wurde abgewiesen. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass zwischen den Titeln „Test“ und „Auto Test“ keine Verwechslungsgefahr zu befürchten ist, da der Begriff „Test“ allein inhaltsbeschreibend ist. Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde nicht zugelassen, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Registernummer: 853093
Wortmarke: Barbie
Tag der Eintragung: 19.12.1968
Klasse: 28 Puppen, Puppenkleidung, Puppenzubehör
Inhaber: Mattel, Inc., El Segundo, Calif., US
Registernummer: 1173089
Wort-/Bildmarke:
Tag der Eintragung: 05.03.1991
50 Jahre Barbie: Mattel feiert die Superpuppe
Sie inspirierte Andy Warhol und Karl Lagerfeld, spielte die Hauptrolle in mehr als einem Dutzend Filmen von „Rapunzel“ bis „Schwanensee“ und tummelt sich auf tausend YouTube-Kanälen. Heute wird sie 50: Miss Millicent Roberts, besser bekannt als Barbie. Am 9. März 1959 stellte Mattel auf der New Yorker Spielzeugmesse American Toy Fair das Fräuleinwunder aus Plastik erstmals vor, ein hüftsteifes Anziehpüppchen mit Pferdeschwanz.
Kneipp auf Partnersuche Mit Müsli, Brot und Wasser will Kneipp seine Produktpalette ausweiten. Das Recht dazu hat der Namensgeber selbst in Sütterlin verfasst. (via)
Bra Design 101 with Heidi Klum Heidi alias Dr. Klum baut den perfekten BH. Nicht schlecht gemachter Spot für Victoria’s Secret. (Heidi´s secret victory, via Werbeblogger)
Wie netbooknews berichtet, hat Psion als Reaktion auf die Klage von Intel eine Widerklage eingereicht.
Psion macht marken- und wettbewerbsrechtliche Ansprüche geltend und wirft Intel vor, die Domain „netbook.com“ mißbräuchlich registriert und dadurch gegen den Anti-Cybersquatting Consumer Protection Act verstossen zu haben.
In einer aktuellen Entscheidung hat sich das Landgericht Rostock mit der Verwendung des Zusatzes „Hit-Radio“ befasst. Die Betreiberin der Ostseewelle HIT-RADIO Mecklenburg-Vorpommern hatte den Erlaß einer einstweiligen Verfügung gegen den Sender Antenne Mecklenburg-Vorpommern beantragt mit dem Ziel, die Verwendung des Zusatzes „Hit-Radio“ zu untersagen.
Das Landgericht Rostock hat die einstweilige Verfügung zurückgewiesen und entschieden, dass sich die Ostseewelle nicht auf eine marken- oder wettbewerbsrechtliche Verletzung berufen könne. Der Wortbestandteil „Hit-Radio“ sei nicht schutzwürdig und es bestehe auch keine Verwechslungsgefahr, so das Gericht. Gegen die Entscheidung ist noch Berufung möglich. (via)