In einer aktuellen Entscheidung hat sich das Landgericht Rostock mit der Verwendung des Zusatzes „Hit-Radio“ befasst. Die Betreiberin der Ostseewelle HIT-RADIO Mecklenburg-Vorpommern hatte den Erlaß einer einstweiligen Verfügung gegen den Sender Antenne Mecklenburg-Vorpommern beantragt mit dem Ziel, die Verwendung des Zusatzes „Hit-Radio“ zu untersagen.
Das Landgericht Rostock hat die einstweilige Verfügung zurückgewiesen und entschieden, dass sich die Ostseewelle nicht auf eine marken- oder wettbewerbsrechtliche Verletzung berufen könne. Der Wortbestandteil „Hit-Radio“ sei nicht schutzwürdig und es bestehe auch keine Verwechslungsgefahr, so das Gericht. Gegen die Entscheidung ist noch Berufung möglich. (via)
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