BPatG: “Etikett” – Zur Schutzfähigkeit dreidimensionaler, produktbezogener Formmarken
Leitsätze:
1. Zur Schutzfähigkeit dreidimensionaler, produktbezogener Formmarken.
2. Ein “Kennzeichnungsnotstand” auf dem Produktbereich der Etiketten besteht nicht.
3. Ein Registerschutz von gebräuchlichen Formgestaltungen für Etiketten, Bonrollen, Anhängetafeln und vergleichbare Waren, wie beispielsweise rechteckige, konkave oder konvexe Gestaltungsvarianten, kommt nur unter den Voraussetzungen einer durch Benutzung erworbenen Verkehrsbekanntheit nach § 8 Abs. 3 MarkenG in Betracht (Abweichung von BGH I ZB 012/96 und I ZB 013/96 – Etikettenartige Umrahmungen).
BPatG, Beschluss vom 18.11.2009 – Aktenzeichen: 28 W (pat) 27/09 Az. der Parallelentscheidungen 28 W (pat) 28/09 28 W (pat) 29/09 28 W (pat) 30/09 28 W (pat) 31/09 28 W (pat) 32/09 28 W (pat) 33/09
§ 8 Abs. 2 Nr. 1 und 2 MarkenG
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siehe auch:
- BGH: ROCHER-Kugel – Durchsetzungsgrad einer Formmarke
- BPatG 50/2007
- Markenrecht Aktuell: BPatG Entscheidungen 51/2009
- BPatG 5/2008
- BPatG 49/2007
- BGH: Rasierer mit drei Scherköpfen
- Markenrecht Aktuell: BPatG Entscheidungen 52/2009
- Markenrecht Aktuell: BPatG Entscheidungen 50/2009
- BPatG 51/2007
- BPatG 9/2008