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BPatG: „Young Wild & Sexy“ nicht als Marke schutzfähig Beschluss vom 10.11.2010 – 27 W (pat) 84/10

Die Wortfolge „Young Wild & Sexy“ ist für Dienstleistungen der Klasse 41, u.a. Durchführung von Partys, nicht als Marke schutzfähig. „Young, wild & sexy“ erschöpft sich in einer rein beschreibenden Sachaussage, ohne überhaupt einen Unternehmenshinweis darzustellen, was schon gegen Originalität oder Prägnanz der Wortfolge spricht.

BPatG, Beschluss vom 10.11.2010 – 27 W (pat) 84/10Young Wild & Sexy
§ 8 Abs. 2 Nr. 1, § 37 MarkenG

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