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BPatG: Stadtwerke Dachau

Leitsätze:

1. Teilrechtsfähige Verwaltungseinheiten können Immaterialgüterrecht, wie Markenrecht, erwerben.

2. Kombinationen aus einer Ortsangabe und „Stadtwerke“ enthalten eine unterscheidungskräftige und nicht freihaltungsbedürftige betriebliche Herkunftsangabe.

3. Die Verwendung einer solchen Bezeichnung durch Private kann wettbewerbswidrig sein (Anschluss an BGH – Bundesdruckerei).

BPatG, Beschluss vom 15.09.2009 – 27 W (pat) 166/09Stadtwerke Dachau
§ 8 MarkenG

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