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BGH: Simca – Gewährung rechtlichen Gehörs bei Markenanmeldung zu Spekulationszwecken Beschluss vom 27.10.2011 – I ZB 23/11

Leitsatz:
Das rechtliche Gehör des Antragstellers eines Löschungsverfahrens nach § 8 Abs. 2 Nr. 10, § 50 Abs. 1 MarkenG ist nicht schon dann verletzt, wenn das Bundespatentgericht nicht ausdrücklich auf sämtliche Indizien eingeht, die für eine Markenanmeldung zu Spekulationszwecken geltend gemacht worden sind.

BGH, Beschluss vom 27.10.2011 – I ZB 23/11Simca
MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 10, § 50 Abs. 1, § 83 Abs. 3 Nr. 3

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BPatG: Simca – Wiederbelebung alter Marken Beschluss vom 12.04.2011 – 28 W (pat) 13/10

Es besteht kein Anspruch eines Markeninhabers, sich eine früher genutzte Marke dauerhaft zu sichern, ohne diese jedoch in irgendeiner Weise zu nutzen. Der Benutzungszwang nach § 26 MarkenG soll gerade sicher stellen, dass unbenutzte Zeichen möglichst zeitnah aus dem Register entfernt werden, um dadurch andere Gewerbetreibende in die Lage zu versetzen, diese oder ähnliche Zeichen selbst zu benutzen bzw. für sich eintragen zu lassen (vgl. BGH GRUR 2000, 890 – Immunine/Imukin).

Wenn ein Marktteilnehmer eine ehemals verwendete Bezeichnung aufgreift bzw. für sich „wiederbelebt“, entspricht dies grundsätzlich den gesetzgeberischen Vorstellungen und kann daher nicht schon für sich genommen als rechtsmissbräuchlich oder wettbewerbswidrig angesehen werden.

BPatG, Beschluss vom 12.04.2011 – 28 W (pat) 13/10 – Wiederbelebung der Marke Simca: kein schutzwürdiger Besitzstand bei unbenutzen Zeichen
MarkenG §§ 8 Abs. 2 Nr. 10, 26, 50 Abs. 1

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