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BGH: Simca – Gewährung rechtlichen Gehörs bei Markenanmeldung zu Spekulationszwecken Beschluss vom 27.10.2011 – I ZB 23/11

Leitsatz:
Das rechtliche Gehör des Antragstellers eines Löschungsverfahrens nach § 8 Abs. 2 Nr. 10, § 50 Abs. 1 MarkenG ist nicht schon dann verletzt, wenn das Bundespatentgericht nicht ausdrücklich auf sämtliche Indizien eingeht, die für eine Markenanmeldung zu Spekulationszwecken geltend gemacht worden sind.

BGH, Beschluss vom 27.10.2011 – I ZB 23/11Simca
MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 10, § 50 Abs. 1, § 83 Abs. 3 Nr. 3

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