Der Begriff SAMADHI-Tank ist für die Waren „sanitäre Anlagen“ und die Dienstleistungen „ärztliche Versorgung, Gesundheits- und Schönheitspflege“ als beschreibende Angabe nicht als Marke schutzfähig. Der Begriff SAMADHI-Tank steht für die Gattung eines Sole-Schwebebades (auch „Soleruhekabine“ oder „Floatbox“ genannt), das ein schall- und wärmeflußfreies, quasi schwebendes Verweilen einer Person in einem dunklen Raum ermöglichen soll.
Zum Nachweis der beschreibenden Bedeutung eines Begriffs aus einer Patent-Offenlegungsschrift.
BPatG, Beschluss vom 31.03.2009 – 24 W (pat) 96/06 – SAMADHI-Tank
§ 8 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 MarkenG