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Abmahnung Ed Hardy der Firma K & K Logistics durch Winterstein Rechtsanwälte

Achtung Abmahnwelle: Das Totenkopf-Motiv der Marke ED HARDY dürfte vielen eBay-Verkäufern in schlechter Erinnerung bleiben. Zunehmend lässt die deutsche Lizenznehmerin der Marke, die Firma K & K Logistics, über die Kanzlei Winterstein eBay-Verkäufer abmahnen, die angeblich Fälschungen von ED HARDY-Artikeln (T-Shirts, Bekleidung) anbieten. Oft sind es Privatverkäufer, die bei eBay ein Ed Hardy T-Shirt verkaufen wollen und prompt  eine Abmahnung der Kanzlei erhalten, in der die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert wird.

Regelmäßig setzt die Kanzlei Winterstein für die Marken- und Urheberrechtsverletzungen der Werke von Ed Hardy einen Streitwert von 50.000 EUR an und stellt (die daraus berechneten) Anwaltskosten der Abmahnung von 1.600 EUR in Rechnung.

Ed Hardy – Hintergrund

Die Marke ED HARDY gehört zu dem Mode-Label Hardy Life LLC des amerikanischen Tattokünstlers Donald (Don) Ed Hardy, der die Marke an Christian Audigier lizensierte. Neben Kleidungsstücken erscheinen unter dem Namen inzwischen auch Accessoires wie Sonnenbrillen, Taschen, Bettwäsche, Parfum und Energy Drinks.

Im Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamtes ist zugunsten der Hardy Life LLC unter anderem die Wortmarke ED HARDY (Registernummer: 307357147) und die Wort-/Bildmarke (Registernummer: 30735698.1)

WBM Ed Hardy

eingetragen.

Als Vertriebspartner treten in Deutschland die KK-LOGISTICS und – für Schuhe, Gürtel und Uhren – The Fashionrepublic AG auf, in deren Auftrag die Abmahnungen erfolgen.

Rechtslage

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AG Frankfurt a. M.: Abmahnkosten bei gefälschtem Ed Hardy T-Shirt

Bei einer Urheberrechtsverletzung von Werken von Ed Hardy (hier: Verkauf von Plagiaten) ist ein Streitwert in Höhe von 50.000 EUR und daraus entstehenden Anwaltskosten einer Abmahnung von 1.641,96 EUR auch bei einem Verkauf durch eine Privatperson und nur einem T-Shirt angemessen.

AG Frankfurt am Main, Urteil vom 11.04.2008 – 31 C 2456/07 – ED HARDY
§§ 677, 683 S. 1, 670, 257 BGB, §§ 97 Abs. 1, 15, 16, 17 UrhG

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