Abmahnung Ed Hardy der Firma K & K Logistics durch Winterstein Rechtsanwälte

Achtung Abmahnwelle: Das Totenkopf-Motiv der Marke ED HARDY dürfte vielen eBay-Verkäufern in schlechter Erinnerung bleiben. Zunehmend lässt die deutsche Lizenznehmerin der Marke, die Firma K & K Logistics, über die Kanzlei Winterstein eBay-Verkäufer abmahnen, die angeblich Fälschungen von ED HARDY-Artikeln (T-Shirts, Bekleidung) anbieten. Oft sind es Privatverkäufer, die bei eBay ein Ed Hardy T-Shirt verkaufen wollen und prompt  eine Abmahnung der Kanzlei erhalten, in der die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert wird.

Regelmäßig setzt die Kanzlei Winterstein für die Marken- und Urheberrechtsverletzungen der Werke von Ed Hardy einen Streitwert von 50.000 EUR an und stellt (die daraus berechneten) Anwaltskosten der Abmahnung von 1.600 EUR in Rechnung.

Ed Hardy – Hintergrund

Die Marke ED HARDY gehört zu dem Mode-Label Hardy Life LLC des amerikanischen Tattokünstlers Donald (Don) Ed Hardy, der die Marke an Christian Audigier lizensierte. Neben Kleidungsstücken erscheinen unter dem Namen inzwischen auch Accessoires wie Sonnenbrillen, Taschen, Bettwäsche, Parfum und Energy Drinks.

Im Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamtes ist zugunsten der Hardy Life LLC unter anderem die Wortmarke ED HARDY (Registernummer: 307357147) und die Wort-/Bildmarke (Registernummer: 30735698.1)

WBM Ed Hardy

eingetragen.

Als Vertriebspartner treten in Deutschland die KK-LOGISTICS und – für Schuhe, Gürtel und Uhren – The Fashionrepublic AG auf, in deren Auftrag die Abmahnungen erfolgen.

Rechtslage

Verletzung von Urheberrechten an Motiven von ED HARDY

Das Anbieten und der Verkauf von Fälschungen von Ed Hardy-Motiven stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar, so dass dem Rechteinhaber ein Unterlassungsanspruch zusteht. Denn indem ein nach § 2 Abs, 1 Nr. 4 UrhG geschütztes Werk im Internet bei eBay zum Verkauf anboten wird, ist ein Werk entgegen § 15, 16, 17 UrhG widerrechtlich in den Verkehr gebracht.

Das AG Frankfurt hat in einem solchen Fall entschieden, dass bei einer Urheberrechtsverletzung von Werken von Ed Hardy (Verkauf von Plagiaten) ein Streitwert in Höhe von 50.000 EUR und daraus entstehende Anwaltskosten einer Abmahnung von 1.641,96 EUR auch bei einem Verkauf durch eine Privatperson und nur einem T-Shirt berechtigt sind.

Hier stellt sich jedoch das Problem der Beweislast. Denn die Kosten einer Abmahnung sind nicht ersatzfähig, wenn nicht bewiesen werden kann, dass es sich bei dem angebotenen Artikel um eine Fälschung von Ed Hardy  handelt. Insbesondere, wenn nur Fotos des Artikels vorliegen, werden bloße Behauptungen „ins Blaue hinein“, dass eine Fälschung vorliege, nicht ausreichen.

Verletzung von Markenrechten an der Marke ED HARDY

Ein markenrechtlicher Unterlassungsanspruch aus der Marke ED HARDY erfordert ein Handeln im geschäftlichen Verkehr. Ein Handeln im geschäftlichen Verkehr liegt bei Fallgestaltungen nahe, bei denen ein Anbieter wiederholt mit gleichartigen, insbesondere auch neuen Gegenständen handelt. Anhaltspunkte für geschäftliches Handeln sind auch Angebote von neuen Gegenständen, Angebote erst kurz zuvor erworbener Waren, eine ansonsten gewerbliche Tätigkeit des Anbieters, häufige sogenannte Feedbacks und Verkaufsaktivitäten für Dritte. Die Abgrenzung zu einem privaten Verkäufer hängt immer von dem Einzelfall ab. Kurz: Powerseller bei eBay handeln im geschäftlichen Verkehr, im Übrigen entscheiden die Gerichte unterschiedlich: So hat das OLG Frankfurt 68 Verkäufe innerhalb von 8 Monaten als grenzwertig eingestuft.

Bei dem gewerblichen Verkauf von Ed Hardy Artikeln kann zudem die sogenannte Erschöpfung Ansprüche ausschließen. Das Markenrecht unterliegt insoweit der Erschöpfung gemäß Art. 13 GMV, wenn die mit dem Zeichen „ED HARDY“ versehenen Produkte von den Rechteinhabern selbst, oder mit deren Zustimmung im Inland, in einem der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum in Verkehr gebracht worden sind. Auch hier kommt es oft entscheidend auf die Beweislast an. Wenn die Gefahr besteht, dass nationale Märkte abgeschottet werden, obliegt nämlich dem Markeninhaber der Nachweis, dass die Waren ursprünglich von ihm selbst oder mit seiner Zustimmung außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums in den Verkehr gebracht wurden.

Abmahnung wegen Ed Hardy Auktion bei eBay erhalten – Was tun?

Handeln: Innerhalb der – oft sehr kurzen – Fristen sollte unbedingt eine anwaltliche Beratung eingeholt werden. Wer eine Abmahnung ignoriert und nichts tut, dem droht nach Verstreichen der Frist zur Abgabe der Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung eine einstweilige Verfügung mit noch höheren Kosten.

Sich nicht zu mehr verpflichten als nötig: Regelmäßig ist die geforderte Unterlassungserklärung sehr weit formuliert. Die unveränderte Abgabe kann daher weitreichende Konsequenzen haben, wie etwas das Anerkenntnis von Schadensersatzansprüchen sowie die Verpflichtung zur Zahlung einer Vertragsstrafe im Wiederholungsfall. Die Unterlassungserklärung sollte daher durch einen Rechtsanwalt geprüft und modifiziert werden.

Die angekündigte Abmahnung: In vielen Fällen werden Angebote von Ed Hardy Produkten bei eBay über das VeriSign-Programm gelöscht, bevor eine Abmahnung ausgesprochen wird. Betroffene Verkäufer werden von eBay per E-Mail (z.B. „eBay-Angebot wurde entfernt: Verstoß gegen Markenrecht: markenrechtsverletzender Artikel (xxx)“) informiert. Wer eine solche E-Mail erhält, kann sicher sein, demnächst eine Abmahnung zu erhalten. Solange die Abmahnung noch nicht zugegangen ist, besteht die Möglichkeit, eine vorbeugende Unterlassungserklärung abzugeben, die zumindest vor den geltend gemachten Abmahnkosten schützen kann. Das Löschen einer eBay-Auktion ist daher ein Warnsignal, das unbedingt beachtet werden sollte.

Ob eine Abmahnung berechtigt erfolgte, kann nur anhand des Einzelfalls beurteilt werden. Mit der richtigen Beratung gelingt es jedoch häufig, eine Forderung abzuwehren oder den finanziellen Schaden zu reduzieren.

Abmahnung erhalten? Nehmen Sie mit Rechtsanwalt Breuer Kontakt auf. Fügen Sie die Abmahnung vorab per E-Mail, Fax oder Post bei, um eine Einschätzung zu ermöglichen.

Haben Sie Fragen?

Die Kanzlei Breuer Lehmann Rechtsanwälte ist auf Markenrecht spezialisiert. Gerne stehen wir Ihnen als Ansprechpartner zu Markenschutz, Markenanmeldung und Abmahnungen zur Verfügung. Sie erreichen uns telefonisch unter 089 666 610 89 oder per E-Mail an info@breuerlehmann.de.

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