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Update: Achtung Abzocke! Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) warnt vor irreführenden Rechnungen bei Markenanmeldungen und Markenverlängerungen

Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA), das Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) und die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) warnen vor irreführenden Angeboten, Zahlungsaufforderungen und Rechnungen im Zusammenhang mit Schutzrechtsanmeldungen und -verlängerungen (insbesondere Markenanmeldungen und Markenverlängerungen).

Zum Hintergrund: Markenanmeldungen und Eintragungen werden zusammen mit Name und Anschrift von Markeninhabern in den Registern des DPMA, EUIPO und der WIPO veröffentlicht. Öffentliche Register sind jedermann einsehbar. Häufig erhalten Markeninhaber daher nach der Veröffentlichung oder Eintragung der Marke von Unternehmen unaufgeforderte Schreiben, die wie amtliche Formulare gestaltet sind und in denen sie zur Bezahlung von Dienstleistungen wie die Veröffentlichung, Eintragung oder Aufnahme in Unternehmensverzeichnisse aufgefordert werden.

Für den Schutz von Marken und Designs sind solche Dienstleistungen nicht erforderlich. Deshalb:

Vermeiden Sie die Bezahlung betrügerischer Zahlungsaufforderungen
Zahlen Sie nicht, bevor Sie nicht überprüft haben, ob diese Schreiben von amtlichen Quellen stammen.
Bei der Anmeldung über einen Rechtsanwalt, der als Vertreter im Markenregister eingetragen ist, senden DPMA/EUIPO/WIPO sämtliche Korrespondenz direkt an den Rechtsanwalt. Sie erhalten dann niemals eine Rechnung vom DPMA/EUIPO/WIPO, in der Sie zur direkten Bezahlung von Dienstleistungen aufgefordert werden.

DPMA Warnliste (Stand Mai 2017) von Unternehmen, die solche Zahlungsaufforderungen und „Rechnungen“ versenden oder versandt haben:

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