Schlagwort-Archive: BGH

BGH: Zocor

BGH, Urteil vom 19.10.2000 – I ZR 89/98ZOCOR (OLG München)
MarkenG § 24 Abs. 2; Richtlinie 89/ 104/ EWG Art. 7 Abs. 2

Wird im Zuge der (Wieder-) Einfuhr eines mit Zustimmung des Markeninhabers im EU-Ausland in den Verkehr gebrachten Arzneimittels ein Beipackzettel in deutscher Sprache beigefügt oder die Beschriftung der Blisterverpackung (hier: Angabe des Verfallsdatums) im Hinblick auf die Anforderungen des deutschen Marktes geändert, tritt eine Erschöpfung des Markenrechts nur ein, wenn der Importeur den Markeninhaber vorab vom Feilhalten des in dieser Weise veränderten Arzneimittels unterrichtet und ihm auf Verlangen ein Muster liefert (Ergänzung zu EuGH Slg. 1996, I-3457 = GRUR Int. 1996, 1144 – Bristol-Myers Squibb; Aufgabe von BGHZ 82, 152, 157 f. – Öffnungshinweis).

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BGH: Stich den Buben

BGH, Urteil vom 10.08.2000 – I ZR 126/98Stich den Buben (OLG Karlsruhe)
MarkenG §§ 2, 127; UWG §§ 1, 3; WeinVO § 39 Abs. 1 Nr. 2

a) Der Name einer im Verkehr bekannten (Weinbergs-) Lage kann – auch ohne die weinbezeichnungsrechtlich vorgesehene Beifügung einer Ortsbezeichnung (§ 39 Abs. 1 Nr. 2 WeinVO) – eine (mittelbare) geographische Herkunftsangabe darstellen.

b) Wird eine geographische Herkunftsangabe oder eine der Herkunftsangabe ähnliche Bezeichnung als Firmenbestandteil verwendet, so liegt allein darin noch keine Benutzung „für Waren“ im Sinne von § 127 MarkenG. Ein wettbewerbsrechtlicher Schutz vor unlauterer bzw. irreführender Verwendung einer geographischen Herkunftsangabe kann sich in einem solchen Fall aber aus §§ 1, 3 UWG ergeben (§ 2 MarkenG).

c) Unabhängig von einer Irreführung kommt jedenfalls bei mittelbaren Herkunftsangaben in Betracht, daß die Benutzung als Bestandteil der Firma eines einzelnen Unternehmens zu einer individuellen Behinderung (§ 1 UWG) derjenigen Wettbewerber führt, die die Herkunftsangabe (ebenfalls) berechtigt als Hinweis auf ein bestimmtes geographisches Gebiet verwenden. Insbesondere kann die Kennzeichnungskraft einer geographischen Herkunftsangabe dadurch beeinträchtigt werden, daß sie in anderer Weise (hier als Unternehmenskennzeichen) benutzt und dadurch ihre Funktion, als Hinweis auf die Herkunft aus einem bestimmten geographischen Gebiet zu dienen, gefährdet wird. Eine Benutzung als Firmenbestandteil kann zudem infolge Verkehrsverwirrung den Werbewert der geographischen Herkunftsangabe empfindlich schwächen und die Gefahr einer Umwandlung in einen betrieblichen Herkunftshinweis begründen.

d) Zu der Frage, ob der Verkehr aufgrund einer Verwendung des Bestandteils „Winzerhaus“ in der Firma einer Winzergenossenschaft über den Charakter des Unternehmens als ein weinanbauendes Einzelunternehmen irregeführt wird, wenn nur die Mitglieder der Genossenschaft über Rebflächen verfügen und die Genossenschaft den Wein ihrer Mitglieder ausbaut und vertreibt.

e) Zu der weiteren Frage, ob beachtliche Teile des Verkehrs aufgrund einer Benutzung des Firmenbestandteils „Hans StichdenBuben“ über den ausschließlichen Vertrieb von Weinen aus der im Verkehr bekannten Lage „Stich den Buben“ sowie über einen Alleinbesitz der so firmierenden Winzergenossenschaft an dieser Lage getäuscht werden, wenn die Genossenschaft überwiegend, aber nicht ausschließlich Wein aus der Lage „Stich den Buben“ vertreibt und die Lage weder im Alleinbesitz der Genossenschaft noch dem ihrer Mitglieder steht.

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BGH: RAUSCH / ELFI RAUCH Beschluss vom 08.07.1999 – I ZB 49/96

Leitsatz:

Die Feststellung, ob der angesprochene Verkehr einem einzelnen Bestandteil einer Marke eine deren Gesamteindruck prägende Wirkung beimißt, ist allein anhand der Gestaltung der Marke selbst zu treffen; auf die Frage, wie die Marken Dritter – etwa die Widerspruchsmarke – gestaltet sind, kommt es dabei grundsätzlich nicht an.

BGH, Beschluss vom 08.07.1999 – I ZB 49/96RAUSCH / ELFI RAUCH
MarkenG § 9 Abs. 1 Nr. 2

BGH: Rational Software Corporation

BGH, Beschluss vom 11.05.2000 – I ZB 22/ 98RATIONAL SOFTWARE CORPORATION
MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2

Bei einer aus mehreren Wörtern bestehenden Marke ist das Vorliegen der Schutzhindernisse nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG (Fehlen jeglicher Unterscheidungskraft) und § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG (Vorliegen eines Freihaltebedürfnisses) für die Wortfolge in ihrer Gesamtheit festzustellen.

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BGH: SUBWAY / Subwear – Erteilung einer Markenlizenz Urteil vom 13.04.2000 – I ZR 220/97

Die Erteilung einer Markenlizenz ist im Falle der Eintragung einer Marke nach § 4 Nr. 1 MarkenG auf die eingetragene Marke beschränkt. Diese umfaßt nicht das Recht, Lizenzen an verwechselbaren Zeichen i.S. von § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG zu erteilen.

BGH, Urteil vom 13.04.2000 – I ZR 220/97SUBWAY / Subwear
MarkenG § 26 Abs. 2 und 3, § 27 Abs. 1, § 30 Abs. 1; ZPO §§ 301, 539

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