BPatG, Beschluss vom 23.03.2007 – 26 W (pat) 3/05 – Das rauhe Gefühl von feinem Sandpapier
§ 8 Abs. 1 MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG
Eintragungsfähigkeit einer Tastmarke für Getränke: Auf dem Sektor von alkoholischen und nichtalkoholischen Getränken besteht keine Gewöhnung der Verbraucher aus den haptischen Eindrücken dieser Waren oder ihrer Verpackung ohne grafische oder Wortelemente auf die Herkunft der Waren zu schließen, da jedenfalls zur Zeit nicht verifizierbar ist, dass breite Handelskreise auf dem Gebiet der hier beanspruchten Waren üblicherweise haptische Gestaltungsmittel als Mittel der betrieblichen Kennzeichnung einsetzen.