OLG Hamburg, Beschluss vom 28.08.2007 – 3 W 151/07 –
§ 12 BGB
Es stellt keine Zuwiderhandlung gegen eine Beschlussverfügung dar, soweit unter einer inhaltslosen Domain nur noch der „Baustellen-Hinweis“ geschaltet gewesen ist.
OLG Hamburg, Beschluss vom 28.08.2007 – 3 W 151/07 –
§ 12 BGB
Es stellt keine Zuwiderhandlung gegen eine Beschlussverfügung dar, soweit unter einer inhaltslosen Domain nur noch der „Baustellen-Hinweis“ geschaltet gewesen ist.