Kurz-Domains: Einstweilige Verfügung gegen DENIC
Der Run auf die neuen DE-Domains ist seit heute morgen eröffnet. Und die ersten juristischen Gefechte haben, wie erwartet, bereits begonnen: Eine Kanzlei hat für ihren Mandanten, Inhaber der Einbuchstabenmarken E, F, G und X, Y, Z, gestern eine einstweilige Verfügung gegen die DENIC eG erwirkt.
Hierin untersagt das Landgericht Frankfurt (Az. 2-06 O 515/09) der DENIC eG bei Meidung der üblichen Ordnungsmittel (Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, zu vollstrecken an ihrem Vorstand), die Domains
- “e.de”
- “f.de”
- “g.de”
- “x.de”
- “y.de”
- “z.de”
bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt in Sachen 11 U 36/09 für Dritte als Domaininhaber zu registrieren.
Weiter berichtet das Basic Thinking Blog, dass die Domains
- “br.de”
- “sr.de”
- “hr.de”
- “dw.de”
ebenfalls für Registrierungen gesperrt wurden.
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Dennis Breuer ist Rechtsanwalt und Herausgeber von markenmagazin:recht. Gerne stehe ich Ihnen als Ansprechpartner für eine Beratung zur Verfügung. Sie erreichen mich über das Kontaktformular oder per E-Mail.
