In der 16. Woche 2009 von den Marken-Beschwerdesenaten des Bundespatentgerichts veröffentlichte Entscheidungen:
§ 8 Abs. 2 Nr. 1 und 2 MarkenG
BPatG, Beschluss vom 23.03.2009 – 27 W (pat) 145/08 – Wortmarke GarageSale für verschiedene Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 16, 42. Die angemeldete Bezeichnung ist nach § 37 Abs. 1 i. V. m. § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG mangels jeglicher Unterscheidungskraft von der Eintragung ausgeschlossen. BPatG Volltext
BPatG, Beschluss vom 10.03.2009 – 27 W (pat) 133/08 – Wortmarke World Conference Center Bonn Der angemeldeten Bezeichnung fehlt für die beanspruchten Dienstleistungen jegliche Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG). BPatG Volltext
BPatG, Beschluss vom 04.03.2009 – 26 W (pat) 48/07 – 26 W (pat) 48/07 – Wortmarke Seminario für die Waren „Sitzmöbel und Bestuhlungen aller Art, insbesondere Drehstühle, Bürostühle und Objektbestuhlungen; Möbel, insbesondere Büromöbel und Möbel für Objektausstattungen“. Der Eintragung der angemeldeten Wortmarke „Seminario“ steht das Schutzhindernis des Freihaltebedürfnisses im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG entgegen. BPatG Volltext
BPatG, Beschluss vom 04.03.2009 – 29 W (pat) 6/07 – Wortmarke Caller Tunes Das angemeldete Zeichen unterliegt mit Ausnahme der Waren und Dienstleistungen „Verkaufsautomaten und Mechaniken für geldbetätigte Apparate; Büroartikel (ausgenommen Möbel); Geschäftsführung; Finanzwesen; Immobilienwesen“ dem Schutzhindernis der fehlenden Unterscheidungskraft gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG. BPatG Volltext
BPatG, Beschluss vom 04.03.2009 – 29 W (pat) 65/08 – Wortmarke hey! Der Eintragung der angemeldeten Marke steht das Schutzhindernis der fehlenden Unterscheidungskraft entgegen (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG). BPatG Volltext, ebenso BPatG, Beschluss vom 04.03.2009 – 29 W (pat) 64/08 – Wort-/Bildmarke hey! BPatG Volltext
BPatG, Beschluss vom 26.02.2009 – 30 W (pat) 40/08 – Well aktiv für die Dienstleistungen u.a. „Krankenversicherung; Dienstleistungen zur Verpflegung und Beherbergung von Gästen; Dienstleistungen eines Heil- und Kurbades (…)“. Die angemeldete Bezeichnung „Well aktiv“ ist von der Eintragung ausgeschlossen, weil ihr für die angemeldeten Dienstleistungen jegliche Unterscheidungskraft fehlt. BPatG Volltext
BPatG, Beschluss vom 22.01.2009 – 30 W (pat) 25/08 – mailagenten für zahlreiche Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 16, 35, 39, 41, 42. Der Eintragung der angemeldeten Marke stehen hinsichtlich der Waren und Dienstleistungen „wissenschaftliche, Schifffahrts-, Rettungs- und Unterrichtsapparate und -instrumente; Schallplatten; Verkaufsautomaten und Mechaniken für geldbetätigte Apparate; Registrierkassen, Rechenmaschinen; Papier, Pappe (Karton); Erziehung; Unterhaltung; sportliche und kulturelle Aktivitäten“ die absoluten Eintragungshindernisse des § 8 Abs. 2 Nr. 1 und 2 MarkenG nicht entgegen. BPatG Volltext
BPatG, Beschluss vom 10.12.2008 – 29 W (pat) 64/06 – (Farbmarke Grün) für Dienstleistungen eines Internetproviders; Internet-Content-Dienstleistungen; Festnetztelefonie- und Mobilfunkdienstleistungen. BPatG Volltext
BPatG, Beschluss vom 10.12.2008 – 29 W (pat) 67/07 – dreidimensionale Marke Bleistift mit Kappe. Die Form eines Bleistifts mit Radiergummi an dem einen und Kappe an dem anderen Ende ist schutzfähig, wenn sie einen deutlichen Abstand zu der auf dem Gebiet der Schreib-, Zeichen- und Malgeräte anzutreffenden Gestaltungsvielfalt aufweist. Volltext
§ 9 Abs. 1 Nr. 2
BPatG, Beschluss vom 29.01.2009 – 27 W (pat) 136/08 – (Bildmarke BUDMEN) ./. Gemeinschaftsbildmarke Swoosh („Nike-Haken“) Die einander gegenüberstehenden Marken unterliegen keiner Gefahr der Verwechslung im Verkehr gemäß § 42 Abs. 2, § 9 Abs. 1 Nr. 2, §§ 112, 114, 125b Nr. 1 MarkenG. BPatG Volltext
Sonstiges
BPatG, Beschluss vom 05.03.2009 – 30 W (pat) 172/06 – Antrag auf Wiedereinsetzung in die versäumte Frist zur Zahlung der Verlängerungsgebühr mit Verspätungszuschlag. BPatG Volltext
Haben Sie Fragen?
Die Kanzlei Breuer Lehmann Rechtsanwälte ist auf Markenrecht spezialisiert. Gerne stehen wir Ihnen als Ansprechpartner zu Markenschutz, Markenanmeldung und Abmahnungen zur Verfügung. Sie erreichen uns telefonisch unter 089 666 610 89 oder per E-Mail an info@breuerlehmann.de.