Zur künftigen Entwicklung der Verfahren im Markenrecht:
„Ich denke, der Tiefpunkt ist erreicht und die Zahl der Verfahren wird künftig wieder ansteigen. Bislang hatten wir es hauptsächlich mit Eintragungsverfahren zu tun, also mit Markenanmeldungen und der Frage, ob eine Marke in das Register eingetragen werden kann. Künftig wird es vermehrt darum gehen, diese Marken am Markt durchzusetzen und abzugrenzen gegen vergleichbare Marken.“
Raimund Lutz, Präsident des Bundespatentgerichts. (Vollständiges Interview in Markenartikel 5/2008)