BPatG, Beschluss vom 08.03.2005 – 24 W (pat) 102/03 – (Markenschutz für ein Hologramm)
§ 8 Abs. 1 MarkenG
Die angemeldete Marke eines Hologramms kann nicht zur Eintragung zugelassen werden, weil sie die Anforderungen an die graphische Darstellbarkeit nicht erfüllt.