LG Düsseldorf, Urteil vom 30.03.2007 – 38 O 193/06 –
§ 42 Abs. 2 Satz 2 GeschmMG
Ein Händler, der aus Asien importierte Nachahmungen von gebrauchs- und geschmacksmusterrechtlich geschützten Waren verkauft, handelt mindestens fahrlässig, wenn er keine Nachforschungen über mögliche Schutzrechte Dritter vorgenommen hat.