Die Abweichungen zwischen den Marken ROMAN EMPIRE und EMPIRE reichen aus, um die Gefahr von Verwechslungen im Sinn von § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG hinreichend sicher auszuschließen.
BPatG, Beschluss vom 10.08.2011 – 26 W (pat) 576/10 – ROMAN EMPIRE und EMPIRE
§ 9 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG