OLG Hamm, Urteil vom 31.08.2006 – 4 U 124/06 – Wettbewerbsrechtliche Dringlichkeitsvermutung im einstweiligen Rechtsschutz (LG Bielefeld)
Das Nichterscheinen im Termin zur mündlichen Verhandlung über eine einstweilige Verfügung kann die Dringlichkeit wiederlegen.