Schlagwort-Archive: Arzt- und Heilmittelwerbung

OLG Hamm: Unlautere Werbung für Nahrungsergänzungsmittel

OLG Hamm, Urteil vom 10.02.2005 – 4 U 167/04 – Unlautere Werbung für Nahrungsergänzungsmittel

Bei der Fernsehsendung, in der die beanstandete Aussage gefallen ist, handelte es sich um eine vom Sender R im Fernsehen verbreitete Werbeveranstaltung für das von der Beklagten vertriebene Produkt „T“. Für eine solche Veranstaltung gilt grundsätzlich das Gebot sachlicher und objektiver Verbraucheraufklärung und das Verbot krankheitsbezogener Werbung auch für die Beklagte, wenn sie sich daran beteiligt.

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OLG München: Heilmittelwerbung im Internet

OLG München, Urteil vom 13.01.2005 – 6 U 2773/04 – Heilmittelwerbung im Internet

Das in § 11 Abs. 1 Nr. 1 HWG enthaltene Verbot, wonach außerhalb der Fachkreise für Arzneimittel, Verfahren, Behandlungen, Gegenstände oder andere Mittel u.a. nicht mit Gutachten, Zeugnissen, wissenschaftlichen oder fachlichen Veröffentlichungen sowie mit Hinweisen darauf geworben werden darf, führt nicht zu einer Verpflichtung des Werbenden, seine diesbezüglichen Inhalte im Internet durch eine kontrollierte Passwortvergabe vor dem Zugriff des interessierten Publikums zu schützen. Das durch Art. 12 Abs. 1 GG gewährleistete Recht, für eine Behandlung zu werben, muss bei der Auslegung des in § 11 Abs. 1 Nr. 1 HWG enthaltenen Verbotes berücksichtigt werden.

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EuGH: DocMorris

EuGH, Urteil vom 11.12.2003 – C-322/01 – DocMorris

Artikel 28 EG und 30 EG – Richtlinien 92/ 28/ EWG und 2000/ 31/ EG – Nationale Rechtsvorschriften, die den Verkauf von Humanarzneimitteln über das Internet durch in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Apotheken beschränken – Erfordernis einer ärztlichen Verschreibung für die Lieferung – Werbeverbot für den Versandhandel mit Arzneimitteln

1. a) Ein § 43 Absatz 1 des Arzneimittelgesetzes in der Fassung vom 7. September 1998 entsprechendes nationales Verbot des Versandhandels mit Arzneimitteln, die in dem betreffenden Mitgliedstaat ausschließlich in Apotheken verkauft werden dürfen, stellt eine Maßnahme gleicher Wirkung im Sinne von Artikel 28 EG dar.

b) Artikel 30 EG kann geltend gemacht werden, um ein nationales Verbot des Versandhandels mit Arzneimitteln, die in dem betreffenden Mitgliedstaat ausschließlich in Apotheken verkauft werden dürfen, zu rechtfertigen, soweit dieses Verbot verschreibungspflichtige Arzneimittel betrifft. Dagegen kann Artikel 30 EG nicht geltend gemacht werden, um ein absolutes Verbot des Versandhandels mit Arzneimitteln, die in dem betreffenden Mitgliedstaat nicht verschreibungspflichtig sind, zu rechtfertigen.

c) Die erste Frage, Buchstaben a und b, ist nicht anders zu beurteilen, wenn es sich um den Import von in einem Mitgliedstaat zugelassenen Arzneimitteln handelt, die eine in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Apotheke zuvor von Großhändlern im Einfuhrmitgliedstaat bezogen hat.

2. Artikel 88 Absatz 1 der Richtlinie 2001/ 83/ EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. November 2001 zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel steht einem § 8 Absatz 1 des Heilmittelwerbegesetzes in der Fassung vom 19. Oktober 1994 entsprechenden nationalen Werbeverbot für den Versandhandel mit Arzneimitteln, die in dem betreffenden Mitgliedstaat nur in Apotheken verkauft werden dürfen, entgegen, soweit dieses Verbot Arzneimittel betrifft, die nicht verschreibungspflichtig sind.

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OLG Frankfurt am Main: Arzneidatenbank

OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 28.10.2004 – 6 U 187/03 – Keine unzulässige Werbung bei Arzneidatenbank

Eine elektronische Datenbank mit über 7.000 namentlich gelisteten, z.T. verschreibungspflichtigen, Arzneimitteln, die ohne Zugangsbeschränkung nach Namen und Wirkstoffen durchsucht werden kann, stellt keine heilmittelrechtlich unzulässige Publikumswerbung dar, solange nicht einzelne Arzneimittel werbetypisch herausgehoben sind.

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OLG Frankfurt am Main: Praxis ist kein „reisemedizinisches Zentrum“

OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 31.07.2006 – 6 U 55/06 – Praxis ist kein „reisemedizinisches Zentrum“
UWG § 5 3-08 O 108/05 – 22. 02. 2006 – UWG § 5

Die Berufung der Beklagten gegen das am 22.2.2006 verkündete Urteil der 8. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Frankfurt a.M. wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.

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BGH: Kunden werben Kunden

BGH, Urteil vom 06.07.2006 – I ZR 145/03 – Kunden werben Kunden (OLG Stuttgart)
UWG §§ 3, 4 Nr. 1

Nach Aufhebung des Rabattgesetzes und der Zugabeverordnung folgt die Wettbewerbswidrigkeit des Einsatzes von Laien zur Werbung von Kunden aufgrund des gewandelten Verbraucherleitbilds nicht schon aus der Gewährung nicht unerheblicher Werbeprämien, sondern setzt das Vorliegen sonstiger die Unlauterkeit begründender Umstände voraus. Ein solcher Umstand kann darin liegen, dass sich die Werbung auf Waren oder Dienstleistungen bezieht, für die besondere Werbeverbote bestehen (hier: Verbot von Zuwendungen bei Heilmitteln).

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BGH: Arztwerbung im Internet

BGH, Urteil vom 09.10.2003 – I ZR 167/01 – Arztwerbung im Internet (OLG Köln)
UWG § 1; NordrheinZÄBerufsO § 20

a) Bei der wettbewerbsrechtlichen Beurteilung einer von einem Arzt in seinem Internetauftritt gemachten Mitteilung ist zu berücksichtigen, daß diese niemandem unverlangt als Werbung aufgedrängt, sondern nur von denjenigen Internetnutzern wahrgenommen wird, die an entsprechenden Informationen interessiert sind.

b) Die Mitteilung eines Arztes in seinem Internetauftritt, bestimmte Tätigkeitsgebiete stellten seine Praxisschwerpunkte dar, enthält nur die Angabe, er sei auf diesen Gebieten nachhaltig tätig und verfüge deshalb dort über besondere Erfahrungen. Eine Aussage über die Tätigkeitsgebiete und Erfahrungen anderer Ärzte ist damit nicht verbunden.

c) Die Mitteilung eines Arztes in seinem Internetauftritt, daß er bestimmte Tätigkeiten durchführt, ist nicht deshalb unrichtig, weil diese Tätigkeiten auch von nahezu jedem anderen Arzt in mehr oder weniger großem Umfang ausgeübt werden oder zumindest ausgeübt werden können.

d) Das vom werbenden Arzt zu beachtende Sachlichkeitsgebot verlangt von diesem nicht, sich auf die Mitteilung nüchterner Fakten zu beschränken. Vielmehr ist, da darüber hinausgehende Angaben ebenfalls zu dem – auch emotional geprägten – Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient beitragen können, eine „Sympathiewerbung“ zulässig, soweit durch sie nicht der Informationscharakter in den Hintergrund gedrängt wird.

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OLG Stuttgart: Erstattung der Praxisgebühr bei Brillenkauf

OLG Stuttgart, Urteil vom 21.10.2004 – 2 U 79/04 – Heilmittelwerbung: Erstattung der Praxisgebühr bei Brillenkauf
MPG § 3; HWG § 7

Die Erstattung der Praxisgebühr von 10,– EUR beim Erwerb einer vom Augenarzt verordneten Brille stellt eine nach § 7 HWG unzulässige Zuwendung dar, die nicht lediglich „geringwertig“ ist.

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